Leistungsbilder und Tafelwerte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden.
Die HOAI-Änderungsverordnung ist am 7. Dezember 2020 verkündet worden. Für Vertragsverhältnisse ab 1. Januar 2021 sind die Honorare stets frei vereinbar.
Der Bundesrat hat der Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Ab 2021 sind die Planerhonorare stets frei vereinbar.
Die Leistungsphase gilt als kleinste Abrechnungseinheit der nach HOAI vorgenommenen Honorarabrechnung eines Ingenieurs. Sie wird jedoch regelmäßig Streitobjekt, wenn es Auseinandersetzungen um Teilleistungen gibt. Sinnvoll ist es deshalb, sich schon bei der Auftragsplanung an Splittertabellen zu orientieren.