Der FGK und der BTGA laden zum Austausch über Praxiserfahrungen mit der energetischen Inspektion von Klimaanlagen ein.
Ab Ende Februar schult der BTGA zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen. In Frankfurt am Main, Berlin, online und auf Anfrage in Unternehmen vor Ort.
Als Ergänzung der „Inspektionsnorm“ DIN SPEC 15 240 liegt das „Beiblatt 1: Hinweise zur energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2020“ vor.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) setzt 2020 in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) seine Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) fort. Insgesamt vier Veranstaltungen sind bundesweit geplant.
Die energetische Inspektion von TGA-Anlagen bietet ein hohes Potenzial zur Energieeinsparung, zur Ableitung von Energieeinsparmaßnahmen und für die Auftragsbücher der Branche. Zwei DIN-SPEC-Regeln unterstützen eine standardisierte Vorgehensweise.
Unter dem Titel „Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV für Kälteanlagenbauer und Ergänzungstag Raumlufttechnik“ setzt der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) im Herbst 2017 seine Seminarreihe für Kälteanlagenbauer, Kältetechniker sowie Ingenieure und Fachleute aus dem TGA-Bereich fort...
Das Fachbuch „Energetische Inspektion in der Technischen Gebäudeausrüstung“ befasst sich umfassend mit der energetischen Inspektion von Anlagen der TGA. Obwohl die energetische Inspektion von Klimaanlagen in § 12 EnEV verankert und damit seit Jahren de facto Gesetz ist, existiert ein...
Nach dem Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt die bisher in § 12 EnEV verankerte Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW erhalten. Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) begrüßt ausdrücklich diesen Part des Referentenentwurfes.
Mit der energetischen Inspektion von Lüftungs- und Kälteanlagen existiert ein pragmatisches Analysewerkzeug, um Einsparpotenziale aufzuzeigen. Ein neues Buch zum Thema stellt den Leistungsumfang einer Inspektion dar und unterstützt Fachleute beim effektiven Erstellen von qualitativ hochwertigen...
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen laut § 12 EnEV zeigt Betreibern auf, wie sie den Energiebedarf und die Betriebskosten ihrer Klimaanlagen verringern können. Die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen werden von einer Seminarreihe vermittelt...
Wer eine vor 2004 installierte Klimaanlage mit mehr als 12 kW Kälteleistung betreibt, muss hierfür zwingend eine energetische Inspektion nachweisen können. Für sämtliche bestehenden Anlagen gilt die in § 12 EnEV geregelte Betreiberpflicht, alle zehn Jahre eine solche Inspektion durchführen zu lassen...
Ist schon kurios: Die energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit sechs Jahren einem eng umrissenen Personenkreis vorbehalten, zahlreiche Anlagenbetreiber sind seit über drei bzw. einem Jahr mit der Erfüllung der Inspektionspflicht in Verzug – und erst jetzt wurde eine technische Regel für die energetische Inspektion gemäß EnEV im Entwurf vorgelegt. Sie ist empfehlenswert und verdeutlicht: Die Beschränkung auf Personen mit besonderer Fachkunde ist berechtigt – die energetische Inspektion einer Klimaanlage nach EnEV ist eine anspruchsvolle Leistung. Viele Anlagen dürften mit deutlich geringerem Planungsaufwand errichtet worden sein. Ob das Vorhandensein einer Regel nun auch die Nachfrage ankurbelt, bleibt vorerst offen.
Die EnEV fordert seit 2009 die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW. Bisher existierte dafür keine einheitliche Regel in der Branche. Nun wurde DIN SPEC 15240 als Entwurf vorgelegt.
Für die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 eingeführte und seit 2009 für die ersten Anlagen verbindlich fällige energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW (EnEV § 12) existieren noch keine einheitlichen Regeln in der Branche. Als...
Die regelmäßige energetische Inspektion bestimmter Klimaanlagen ist seit mehr als vier Jahren über die Energieeinsparverordnung Pflicht. Inspiziert worden ist jedoch nur ein Bruchteil, weil die Umsetzung nicht kontrolliert wird.
Für die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach EnEV existieren bisher keine einheitlichen Regeln. Auf Initiative des Fachverbands Gebäude-Klima wird jetzt die DIN SPEC 15240 “Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ erarbeitet.
Der Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik / Technische Gebäudesysteme (BHKS) setzt seine seit 2009 in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) durchgeführte Seminarreihe zu § 12 EnEV fort.
Die energetische Inspektion von Heizungsanlagen ist in der Branche bisher ein Fremdwort. Früher als zu aufwendig abgetan, zeigt der jetzt unter Federführung der VdZ entwickelte Heizungs-Check, dass die energetische Qualität einer Heizungsanlage in nur einer Stunde transparent gemacht werden kann. Mit der bundesweiten Anwendung im nächsten Jahr, zunächst (noch1)) auf freiwilliger Basis, kann und soll er dazu beitragen, den Modernisierungsstau aufzulösen.