Anfang September 2019 ging der Effizienzrechner Klima-Lüftung der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) an den Start. Er richtet sich an Inspektoren, Energieberater und technisch versierte Betreiber großer Klima- und Lüftungsanlagen. Mit der kostenlosen Software können laut BAFA komplexe Klima-...
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 7. August 2017 den 23. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung beschlossen. Er liefert Antworten zur Begriffsbestimmung Klimaanlage, zur Klimaanlageninspektion und zum Geltungsbereich von Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen.
Schon lange gab es über die EU-Gebäuderichtlinie / EPBD beziehungsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindliche Pflichten zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen – doch keine geeignete Technische Regel. Inzwischen wurde die Lücke geschlossen. Nun liegt zusätzlich ein Entwurf über das neue EPBD-Regelwerk vor. Er wirft Licht und Schatten.
Der Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen wird seit Jahren nicht nachgekommen. Nun wird durch EU-Vorgaben über die EnEV 2014 eine Stichprobenkontrolle der Inspektionsberichte umgesetzt. Damit wird zwangsläufig „amtlich“, dass die Inspektionspflicht ignoriert wird. In der Folge sind Maßnahmen zu erwarten, die den Markt beleben und aufgrund der großen Kostensenkungspotenziale das Optimierungs- und Austauschgeschäft ankurbeln.
Für die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 eingeführte und seit 2009 für die ersten Anlagen verbindlich fällige energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW (EnEV § 12) existieren noch keine einheitlichen Regeln in der Branche. Als...
Für die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach EnEV existieren bisher keine einheitlichen Regeln. Auf Initiative des Fachverbands Gebäude-Klima wird jetzt die DIN SPEC 15240 “Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ erarbeitet.
Die Energieeinsparverordnung schreibt die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen vor, Hintergrund ist die Energieeinsparung. Eine Nichtbeachtung kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Am 1. Oktober 2011 ist eine Frist für die energetische Inspektion von in Gebäude eingebaute Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW abgelaufen. § 12 EnEV [2009] schreibt vor, dass eine Inspektion erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung...