Die bisher beschlossenen Maßnahmen reichen bei Weitem nicht, um die Klimaziele zu erreichen. Das ist das Ergebnis des Projektionsberichts 2021 der Bundesregierung. Es kommt also viel Arbeit auf die sich abzeichnende Ampelkoalition zu.
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, das Ordnungsrecht so zu ändern, dass die CO2-Bepreisung auf Gebäudewärme zu 100 % vom Vermieter getragen wird.
Der Absatz von Solarthermie-Anlagen ist 2020 nach mehrjährigem Abwärtstrend um 26 % auf eine neu installierte Kollektorfläche von 643 500 m2 gestiegen.
2020 ist in Deutschland der Absatz an Wärmeerzeugern mit 842 000 Geräten um 13 % deutlich gestiegen. Bei Biomasse-Heizkesseln gab es ein Plus von 138 %.
Die Anfang 2020 verbesserten Bedingungen der Förderprogramme für Gebäude sind voll durchgeschlagen: Die Antragszahl hat sich mit 600 000 fast verdoppelt.
Zum Steuerbonus für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sind viele Fragen aufgelaufen. 68 hat nun das Bundesfinanzministerium geklärt.
Der GdW fordert, dass sich eine Umlage der CO2-Kosten nach dem energetischem Gebäudezustand auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs richten muss.
120 000 Heizungswärmepumpen sind im Jahr 2020 in Deutschland neu installiert worden. Das entspricht einem Wachstum von 40 % gegenüber dem Vorjahr.
Seit Dezember 2019 steht die CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Doch erst über ein Jahr später gibt es „amtliche“ Emissionsfaktoren.
Reichen Marktanreizprogramm und CO2-Bepreisung aus, die Wirtschaftlichkeit der Heizungsmodernisierung zu erhöhen und den Markt zu beleben?
In fünf Fällen hat die Wettbewerbszentrale jüngst Werbeaussagen mit Aussagen wie „Ölheizungen sind ab 2026 verboten“ wegen Irreführung beanstandet.
Zum Klimapaket 2030 gehört die CO2-Bepreisung von Heizöl und Erdgas ab 2021 (BEHG). Bundestag und Bundesrat haben jetzt höhere CO2-Preise bestätigt.
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass es eine Verletzung der Schutzpflichten des Staates wäre, keine Maßnahmen gegen den Klimawandel vorzunehmen.
Neben Förderprogrammen mit Investitionszuschüssen gilt die CO2-Bepreisung von Brennstoffen als wichtigster Antrieb für die Wärmewende bzw. eine Heiztechnikwende. Der Kompromissvorschlag desVermittlungsausschusses mit einer höheren CO2-Bepreisung wurde nun auf den Weg gebracht.
Die bisher vorgesehenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 reichen nach vorliegenden Abschätzungen nicht für das Erreichen des Klimaziels bis zum Jahr 2030 aus. Insgesamt entsteht gegenüber dem Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes eine Lücke von rund 70 Mio. t/a CO2-Äquivalent, davon 17 Mio. t/a CO2e im Gebäudebereich.
Mit dem Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hat die Bundesregierung einen für den Gebäudebereich wichtigen Beschluss des Vermittlungsausschusses auf den Weg gebracht. Er sieht in der Festpreisphase von 2021 bis 2025 höhere Preise für die Verschmutzungsrechte analog zu den verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen von Kraft- und Brennstoffen vor.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Meldungen aus der großen Koalition, dass der Förderdeckel für neue Solarstromanlagen nunmehr „unverzüglich aufgehoben“ werden soll, begrüßt. Nach Berechnungen von BSW-Solar bleiben für eine geordnete Abschaffung nur noch wenige Tage.
Grüner Wasserstoff ist eine faszinierende Lösung – ihn als Beitrag zur Energiewende zum Heizen privater Haushalte einzusetzen, bleibt jedoch vorerst unsinniges Wunschdenken, warnt Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer von Stiebel Eltron. Um ein Vielfaches effizienter und damit kostengünstiger sei es, Ökostrom direkt über Wärmepumpen in Wärme umzuwandeln.
Zum Jahresbeginn 2020 hat der Bund seine Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor erheblich verbessert. Die Antragszahlen dieser Programme sind im ersten Quartal 2020 deutlich gestiegen. Die Erfolgsmeldung von BMWi, KfW und BAFA hat allerdings einen Schönheitsfehler.
Die überwiegende Mehrheit der Hauseigentümer kennt die seit Anfang 2020 geltenden attraktiven Förderangebote für den Heizungstausch noch nicht – obwohl beim vom BAFA administrierten Marktanreizprogramm die Zuschüsse stark erhöht worden sind (auf bis zu 45 % der Investitionskosten). Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von Zukunft Erdgas.
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist zwar schon Anfang 2020 in Kraft getreten, allerdings fehlte bisher das Muster für Bescheinigungen, die von Fachunternehmen und Energieberater ausgestellt werden müssen. Nun hat das Bundesfinanzministerium die Formular-Inhalte an die Obersten Finanzbehörden der Länder übermittelt.
Die bisherigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 reichen nach vorliegenden Abschätzungen nicht für das Erreichen des Klimaziels bis zum Jahr 2030 aus. Insgesamt entsteht gegenüber dem Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes eine Lücke von rund 70 Mio. t/a CO2-Äquivalent, davon 17 Mio. t/a CO2e im Gebäudebereich.
Mieter können der 2021 startenden CO2-Bepreisung außer sparsamem Verhalten kaum etwas entgegensetzen. Deshalb hat die Bundesregierung die Prüfung einer begrenzten Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung ins Klimapaket geschrieben. Das könnte ein wirkungsvoller Modernisierungsanreiz sein. Doch 10 Monate vor dem Start dauert die Prüfung an und ein Ende ist nicht absehbar.
Das Klimapaket der Bundesregierung mit der neuen Förderkulisse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zeigt erste Wirkung im Heizungskeller. Zwei Monate nach Bekanntgabe der neuen Förderbedingungen erklärt fast jeder achte Hauseigentümer (13 %), seine Heizungsanlage in den nächsten zwei Jahren erneuern zu wollen.
Der Modernisierungsstau im Heizungskeller ist seit vielen Jahren viel diskutiert und kritisiert. Die Maßnahmen aus dem Klimapaket sollen die Wende bringen. Doch reichen Marktanreizprogramm und CO2-Bepreisung aus, die Wirtschaftlichkeit der Heizungsmodernisierung zu erhöhen und den Markt zu beleben?