Um mit einem SGV von 2,5 ohne Förderung auszukommen, müsste sich zusätzlich etwas stark ändern, beispielsweise müsste die Energiepreisentwicklung verbindlich(er) bekannt sein.
Die CO2-Bepreisung ist zwar keine klassische Steuer, aber sie soll steuern. Das ist auch wichtig und richtig. Eine Konzentration auf die CO2-Bepreisung verschiebt jedoch Handlungen und erzeugt in den Zukunft neue Probleme.
2025 steigt in vielen Regionen das Entgelt für die Nutzung der Gasnetze deutlich. Mehrkosten um 200 Euro/a und mehr machen den Umstieg auf Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen finanziell deutlich attraktiver. Das könnte Erdgas noch weiter verteuern.
Es klingt zunächst paradox: 2025 wird sich der Strompreisbestandteil §19 StromNEV-Umlage wohl mehr als verdoppeln. Das verteuert auch den Strom für viele Wärmepumpen – dürfte sich aber trotzdem positiv auf den Wärmepumpenhochlauf auswirken.
Wie teuer ist eine Wärmepumpen-Heizung? Selbst in der Branche variiert die Antwort fast um den Faktor 5. Das kann den Wärmepumpenhochlauf bei der nächsten Gelegenheit erneut ausbremsen. Darum müssen die Investitionskosten unter die Lupe.
Schaut man von der Nachfrageseite auf die Absatzstatistik für Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2024, zeigt sich bei der Heizungswende ein Stillstand, vermutlich sogar ein kleiner Dämpfer, aber nicht der oft abgeleitete „drastische Einbruch“.
Die Installation von mindestens 500 000 Wärmepumpen pro Jahr ist keine „Erfindung“ der Ampel, sondern eine nur geringfügig beeinflussbare Konsequenz aus Gesetzen, die von der Union geprägt worden sind.
Zum CO2-Preis ab 2027 gibt es unterschiedlichste Erwartungen oder Hoffnungen, überwiegend wird mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem nationalen CO2-Preis gerechnet. Diese Tendenz ergibt sich auch bei einer Reduzierung auf wenige Faktoren.
2024 ist das gesamte faire deutsche CO2-Budget für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C bereits aufgebraucht. Trotzdem wird in Berlin wenig dafür getan, dass die Treibhausgasemissionen in allen Bereichen sinken. Die Rechnung wird aber folgen.
Beim „Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“ geht es nicht um eine vorbeugende Stilllegung von Gasverteilnetzen. Es geht darum, chaotische Verhältnisse aufgrund der notwendigen Stilllegung bestimmter Gasverteilnetze zu vermeiden.
Es ist ziemlich unsinnig, von einem durch die Entstehung der GEG-Novelle ausgelösten Boom bei Gas- und Öl-Heizungen zu sprechen. Einen Boom hat es nicht gegeben und eine stille Novelle hätte die Bilanz kaum verändert.
Auf der Light + Building 2024 stellen verstärkt Heiztechnik-Hersteller aus. Die Messe und die Elektrotechnikbranche schärfen damit ihr Profil als wichtiger Träger der Wärmewende. Diese und weitere Neuerungen werden den Alltag der Fachplaner erheblich verändern.
Der Anstieg der CO2-Bepreisung Anfang 2024 um 50 % wird insbesondere verärgern – aber kaum lenken. Deutlich höhere CO2-Preise kombiniert mit einer teilweisen Rückzahlung über ein Pro-Kopf-Klimageld könnten hingegen die Heizungswende beschleunigen.
Der DVGW hat eine Studie mit als günstig erklärten Endkundenpreisen für grünen Wasserstoff vorgelegt und verlangt, die ‚Champagner-Diskussionen endlich ad acta zu legen‘. Als günstig betrachtet der DVGW den Referenzpreis der Gaspreisbremse.
Auch die eingesetzten Baustoffe können das Raumklima positiv beeinflussen. Doch ist durch die Verwendung von Lehm und Holz die ‚Einsparung‘ von Lüftungstechnik wirklich sinnvoll? Fakt ist: Die TGA-Kosten müssen überdacht werden.
Ab 2029 müssen viele ab 2024 eingebaute Gas-Heizungen mit einem Anteil von mindestens 15 % Biomethan oder Wasserstoff(derivaten) betrieben werden. Sicherstellen sollen dies die Betreiber der Heizungsanlagen …
Mit über die Wärmebereitstellung hinausgehenden Möglichkeiten können Wärmepumpen aus der verengten Kaufpreisbetrachtung gelöst und als langfristige und strategische Investition positioniert werden.
Der fortgeschriebene Entwurf zur GEG-Novelle schiebt unter dem Deckmantel Technologieoffenheit auf, was unvermeidbar ist: Das Ende von Gas- und Öl-Heizungen – insgesamt, nicht nur auf der Basis fossiler Brennstoffe.
Die Fronten beim „Heizungsgesetz“ sind verhärtet, Verbesserungsvorschläge jedoch rar. Mit einer Verlagerung der 65-%-EE-Pflicht zu den Inverkehrbringern fossiler Brennstoffe ließen sich die größten Vorbehalte auflösen.
Hat jeder Heizungsmodernisierer ein Recht auf freie Heizungswahl – inklusive des verwendeten Energieträgers – verhindert dies aufgrund begrenzter Kapazitäten die rechtzeitige Modernisierung auf klimazieltaugliche Lösungen.
Eine für jedermann „gerechte“ Ausgestaltung der 65-%-EE-Vorgabe kann es nicht geben. Eine deutlich höhere CO2-Bepreisung könnte sie überflüssig machen und einen technologieoffeneren Markt gestalten.
Eine Studie des Norddeutschen Reallabors kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von Wasserstoff für die dezentrale Wärmebereitstellung in Gebäuden im Regelfall nicht wirtschaftlich und damit nicht sinnvoll ist.
Ob das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) den finanziellen Herausforderungen beim Neubau gerecht wird, muss der Markt zeigen. Es schlägt jedoch endlich den richtigen Weg ein. Nur wenn alle Konsequenzen betrachtet werden, ist das Bauen zukunftsfähig.
Für Flüssiggas(LPG)-Lieferung per Tanklastwagen zur Wärmeerzeugung gibt das Bundesfinanzministerium eine auf 7 % reduzierte Umsatzsteuer an – ohne eine gesetzliche Grundlage.
In der Vergangenheit unterlassene Investitionen und die klein gehaltene Energiewende erfordern jetzt viele Hundert Milliarden Euro. Der Wärmepumpenhochlauf ist vergleichsweise günstig.