Am 16. Mai 2024 ist das sogenannte „Solarpaket I“ in Kraft getreten. Es vereinfacht unter anderem die vorgeschriebene Anmeldung von Steckersolargeräten.
Der 2. Entwurf einer Produktnorm für Balkonkraftwerke enthält eine Leistungsbegrenzung von 800 W und Schutzmaßnahmen beim Anschluss mit Haushaltsstecker.
Im Test der Stiftung Warentest war nur eins von acht getesteten Balkonkraftwerken gut. Die Hälfte schnitt im Test mit ausreichend oder mangelhaft ab.
Zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung wird modernisiert.
Der Photovoltaik-Zubau lag im Jahr 2023 leistungsbezogen rund 85 % über dem Vorjahr. Die Solarwirtschaft erwartet für 2024 eine anhaltend hohe Nachfrage.
Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll Hürden für den Anschluss von Steckersolargeräten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht abbauen.
Die R+V Versicherung informiert im Beitrag dazu, wie Balkon-Solaranlagen im Falle von Beschädigung, Vandalismus oder Diebstahl versichert sind.
Eine Petition an den Bundestag fordert, die Genehmigung von Balkonkraftwerken bis 800 W zu vereinfachen rückwärtsdrehende Zähler übergangsweise zu dulden.
2022 hat der Zubau von Steckersolargeräten zugelegt. Viele der Kleinst-Photovoltaik-Anlagen sind im Marktstammdatenregister aber fehlerhaft registriert.
Ein BMF-Schreiben soll jetzt offene Fragen rund um den Nullsteuersatz für wohnungsnahe Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher klären.
Die DUH fordert von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck eine vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken / Steckersolargeräten.
Der VDE will die Installation von Steckersolargeräten erleichtern. Schuko-Stecker sollen geduldet werden, Stromzähler sollen sogar rückwärtslaufen dürfen.
Der VDE hat Positionen vorgelegt, um Installation und Betrieb von Mini-PV-Anlagen deutlich zu erleichtern. Stromzähler sollen rückwärtslaufen dürfen.