Die Haushaltsmittel sind erschöpft, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich: Das verkündet die KfW heute überraschend zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN.
Auf Basis ihrer Halbjahresbilanz 2023 fordert die Bauwirtschaft sofortige Investitionsanreize – Bauwirtschaft und Planern laufen die Auftragsbücher leer.
Im Juni 2023 ist der Bau von 21 800 Wohnungen genehmigt worden. Das waren 28,5 % oder 8700 Baugenehmigungen weniger als im Vorjahresmonat Juni 2022.
Das Bundesbauministerium will die seit Juni laufende Wohneigentumsförderung attraktiver gestalten, um möglichst viele Familien bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen.
Seit 1950 wurden in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich 405 000 neue Wohnungen pro Jahr fertiggestellt. 2022 waren es nur 295 300 Wohnungen.
Bei neu gebauten Wohngebäuden lag 2015 der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung bei 31,4 %. Bis 2022 ist er auf 57 % gestiegen.
Am 1. Juni 2023 startet das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen erhalten zinsverbilligte KfW-Kredite.
Das BMWSB-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wird so gut angenommen, dass bereits für 2023 eine Aufstockung um 888 Mio. Euro vorgenommen wird.
Die Energieberatersoftware Evebi von Envisys ermöglicht den Ökobilanz-Nachweis für das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“.
Ab dem 1. März 2023 kann über einen Finanzierungspartner eine Unterstützung aus dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) beantragt werden.
Ob das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) den finanziellen Herausforderungen beim Neubau gerecht wird, muss der Markt zeigen. Es schlägt jedoch endlich den richtigen Weg ein. Nur wenn alle Konsequenzen betrachtet werden, ist das Bauen zukunftsfähig.
Am 1. März 2023 tritt die neue „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) in Kraft.
Ab 2023 gilt die 2. Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Neu: Boni für serielles Sanieren und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
Verbände und Kammern der Bau-, Planungs- und Immobilienwirtschaft fordern von der Politik einen Kraftakt, um den einbrechenden Wohnungsbau zu stützen.
Seit dem 21. April 2022 kann eine Bundesförderung für effiziente Gebäude im Programm „Effizienzhaus 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH)“ beantragt werden.
Der Topf der heute gestarteten EH/EG40-Neubauförderung war nach wenigen Stunden ausgeschöpft. Nun startet am 21.04.2022 die Stufe 2 der Neubauförderung.
Ab dem 20. April 2022 können bei der KfW wieder Förderanträge für den Neubau von Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden 40 (EH/EG40) gestellt werden.