Der Rat der Europäischen Union hat am 12. April 2024 die neue EU-Gebäuderichtlinie angenommen. Sie soll auf die Klimaziele einzahlen und Energiearmut verringern.
Das EU-Parlament und die EU-Staaten haben sich auf neue Regeln für die Gebäudeenergieeffizienz verständigt. Es soll nun Gesamtziele für den Bestand geben.
Der EU-Parlaments-Ausschuss ITRE plädiert dafür, bei der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie den Neubaustandard Null-Emissions-Gebäude ab 2026 einzuführen.
Der Europäische Rat hat sich auf eine Ausrichtung der neuen EU-Gebäuderichtlinie geeinigt: Neubauten sollen spätestens ab 2030 Null-Emissions-Gebäude sein.
Der Energieversorger Naturstrom realisiert für ein Wohnquartier eine emissionsfreie Energieversorgung mit Wärmepumpen, lauwarmer Nahwärme und Photovoltaik.
Ein Entwurf zur Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass bis 2030 alle Neubauten Null-Emissions-Gebäude (zero emission building) sein müssen.
Zurzeit wird die EU-Gebäuderichtlinie überarbeitet. Die Deneff begrüßt die geplanten Mindeststandards für Bestandsgebäude mit schlechtester Energiebilanz.