Die Besucher der ISH 2025 erwartet ein vielfältiges Programm rund um Nachhaltigkeit in der Gebäudetechnikbranche.
Für eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C ist das deutsche CO2-Budget bereits aufgebraucht. Nun stellt sich die Frage nach dem Umgang damit.
Der PwC Net Zero Economy Index 2023 zeigt: Das 1,5-Grad-Ziel erfordert nun eine Dekarbonisierungsrate von 17,2 %/a. Kein G20-Land hat das bisher geschafft.
Um die Ziele des Pariser Abkommens einzuhalten, muss die Weltgemeinschaft ihre jährliche Dekarbonisierungsrate von 0,5 auf 15,2 % erhöhen.
Selbst wenn man optimistisch-egoistische Annahmen trifft: Das Deutschland noch verbleibende CO2-Budget schwindet zu schnell. Die Politik muss die Klimaziele neu definieren.
Das Deutschland noch verbleibende CO2-Budget schmilzt rapide. Für die Ziele des Pariser Übereinkommens müsste Deutschland beim Klimaschutz durchstarten.
Im Bundes-Klimaschutzgesetz hat sich der Gesetzgeber gedrückt: Nun muss er einen schlüssigen Reduktionspfad bis zur Treibhausgasneutralität festlegen.
Für das Einhalten der Pariser Klimaziele gibt es keinen Maßstab. Erforderliche Messgröße der Energiewende ist das Einhalten eines fairen CO2-Budgets.
Ein Aktionsbündnis aus Architekten, Bau-Experten und Umweltschützern fordert mit der „1-1-100-100-Formel“ eine Offensive für die Gebäudesanierung.
Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz u. a. für den Gebäudesektor festgelegten Klimaziele.
2021 könnte das Jahr der Energie- und Wärmewende werden: Elektromobilität wird sich durchsetzen, Wärmepumpen verdrängen Gas-Heizkessel im Neubau und zunehmend Gas- und Öl-Heizkessel im Bestand.
Infolge der Corona-Pandemie sind Deutschland Treibhausgasemissionen 2020 gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 42,3 % zurückgegangen. 40 % waren das Ziel.
Eine Studie für Fridays for Future Deutschland zeigt, dass ein klimaneutrales Energiesystem bis 2035 sehr ambitioniert, aber grundsätzlich machbar ist.
Die EU-Kommission hat ihre Strategie für eine „Renovierungswelle“ zur Verbesserung der Energieeffizienz von 35 Mio. EU-weit Gebäuden bis 2030 vorgestellt.
Am 7. Oktober 2020 hat das EU-Parlament eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 60 % (bisheriges Ziel 40 %) gegenüber 1990 beschlossen.
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass es eine Verletzung der Schutzpflichten des Staates wäre, keine Maßnahmen gegen den Klimawandel vorzunehmen.
Klimaneutralität des European Green Deal und das Pariser Klimaabkommen erfordern eine Emissionsreduktion bis 2030 von 65 statt 40 %. Das Energiesystem muss dazu bis 2040 auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt werden.
Im März haben wir an dieser Stelle berichtet, dass Forscher...
Bis 2050 soll Europa klimaneutral werden. Dies ist jedoch nur zu erreichen, wenn die CO2-Emissionen bis 2030 nicht um 40 % gegenüber 1990 sinken, sondern um 65 %. Dazu müsste bis 2040 die Energiegewinnung vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Die dazu notwendigen Investitionen sind zwar hoch, werden sich aber rechnen.
In einem gemeinsamen Standpunkt erläutern Prof. Dr.-Ing Kati Jagnow und Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff was für die Wärmewende im Gebäudebereich wichtig ist und was auf den einzelnen Entscheidungsebenen zu beachten ist.
Seit mehr als 13 Jahren ist bekannt, dass zur Begrenzung der Klimaerwärmung das dazu ausschöpfbare, weltweite Budget an Treibhausgasemissionen minimal klein geworden ist. Deutschlands Emissionsniveau ist dafür viel zu groß. Das erfordert auch im Gebäudebereich Änderungen.
Aufgrund des Corona-Shutdowns sinken die Treibhausgasemissionen zwar kurzfristig, die CO2-Konzentration in der Atmosphäre steigt jedoch weiter – möglicherweise nur etwas langsamer. Das zeigen neue Rekordwerte. Das Deutsche Klima-Konsortium betont daher in einem Statement, wie wichtig eine konsequente Klimapolitik gerade jetzt ist.
Forscher haben untersucht, welche Begrenzung der globalen Erwärmung am kosteneffizientesten ist und dabei das 2-°C-Ziel robust bestätigt. Deutschland muss nun das Klimaschutzpaket nachbessern und am Restbudget der noch möglichen CO2-Emissionen ausrichten.
Das politisch ausgehandelte...
Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % verringern muss. Dazu definiert es, wieviel CO2-Äquivalente jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Übersetzt man die Minderungsziele für den Gebäudebereich in konkrete Aktionen, wird deutlich, dass große Anstrengungen und eine starke Lenkung der Maßnahmen erforderlich sind.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist am 18. Dezember 2019, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Damit wird das Klimaschutzziel für 2030, eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben. Das Minderungsziel könnte schon bald verschärft werden.