Wie Lüftungsanlagen mithilfe von KI sparsamer werden, erarbeiten Wirtschaftsinformatiker der Uni Rostock im Team mit einem mittelständischen Unternehmen.
Seit Juli 2023 ist die AMEV-Empfehlung „RLT-Anlagen. Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von RLT-Anlagen für öffentliche Gebäude“ amtlich.
Kann ein RLT-Gerät z. B. aus Platzgründen nicht ausgetauscht werden, kann mit einem Retrofit der Ventilatoren langfristig Energie gespart werden.
Der Luftenergiezähler von Luftmeister ermöglicht eine verbrauchsgerechte Verteilung der Klimaluft-Kosten und bietet Vermietungsflexibilität.
Der Arbeitskreis Klimatechnik hat zur Schullüftung eine Entscheidungshilfe für erforderliche Lüftungsmaßnahmen unter Pandemiebedingungen veröffentlicht.
Durch bessere Wirkungsgrade lässt sich mit einem Ventilatoren-Retrofit viel Energie einsparen. Der ohnehin lukrative Austausch wird finanziell gefördert.
Der BTGA hat den Praxisleitfaden „Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen“ veröffentlicht.
Das BMWi hat den Entwurf „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt.
Für die normkonforme, wirtschaftliche und mangelfreie Planung einer RLT-Anlage in (Nichtwohn)Gebäuden ist eine Klassifizierung der Außenluft unerlässlich. Aus diesem ODA-Wert ergeben sich in Abhängigkeit der vereinbarten Innenraumluftqualität der Mindestaufwand für die Außenluftfilterung und Einflüsse auf die gesamte Planung der RLT-Anlage.
RLT-Anlagen sollen schädliche Luftinhaltsstoffe in der Außenluft verringern und in Räumen entstehende Schadstoffe abtransportieren und durch ihre Funktion Wohlbefinden erzeugen. Sie dürfen keinesfalls Ursprung hygienisch bedenklicher Substanzen sein, diese nicht in andere Räume übertragen oder durch ihre Funktion negative gesundheitliche Auswirkungen haben. Zur Realisierung dieser eigentlich selbstverständlichen Anforderungen zeigt VDI 6022 geeignete Maßnahmen auf.