37 Verbände und Organisationen haben einen offenen Brief an die Bundespolitik gerichtet, den im Koalitionsvertrag angekündigten Steuerbonus für energetische Modernisierungen für Gebäude endlich umzusetzen.
Am 20. März 2019 hat das Bundeskabinett die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2020 und den Finanzplan 2020 bis 2023 beschlossen. Eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, wie im Koalitionsvertrag benannt, war dabei erneut nicht vorgesehen.
Bauherren wünschen sich auch nach der Fertigstellung ihres Effizienzhauses eine professionelle Begleitung beim Betrieb ihrer Lüftungs-, Heizungs- und Photovoltaikanlage.
Bei einer Expertenanhörung im Finanzausschuss gab es zum Teil heftige Kritik am von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung geplanten, steuerlichen Abzug für Aufwendungen zur energetischen Gebäudemodernisierung als Sonderausgaben.
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm von 2012 bis 2014 mit 5 Mrd. (statt 1,5 Mrd.) Euro/a auszustatten und die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden attraktiver zu gestalten.
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 auf 5 Mrd. Euro/a (statt 1,5 Mrd. Euro/a) anzuheben und die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden attraktiver zu gestalten.
WWF, NABU und DENEFF haben an die rot-grün geführten Länder im Bundesrat appelliert, den Weg für die steuerliche Förderung von anspruchsvollen energetischen Gebäudesanierungen freizumachen.
Am 17. Juni wird der Deutsche Bundesrat über die am 6. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Energiewende beraten. Der Entwurf zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungen wird wohl nicht “durchgewunken“ werden. Es liegt sogar ein Antrag vor, den Weg der steuerlichen Förderung abzulehnen.