Gesetzliche Brandschutzanforderungen zu beachten reicht im konkreten Bauvorhaben oft nicht aus. Wie Brandschutzlösungen mit einem Anwendbarkeitsnachweis Auswege bieten.
Gesetzliche Brandschutzanforderungen sind ein Mindestsoll. Es ist damit stets im Einzelfall zu prüfen, ob sie im konkreten Bauvorhaben ausreichend sind.
Trotz vieler Vorschriften, Normen und Produkte zur Rohrabschottung gibt es beim vorbeugenden Brandschutz keine absolute Sicherheit, aber viele Stolpersteine.
Der Brandschutzverbinder UBA-BV von UBA Tec ist eine einfach zu realisierende Brandschutz-Lösung für Abwasser-Mischinstallationen.
Durch eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des DIBt wurde eine altbekannte und beschriebene Ausführung für Versorgungsleitungen als sicher bestätigt.
Nicht immer können in der Praxis Bauarten exakt so hergestellt werden, wie es der jeweilige Verwendbarkeitsnachweis fordert. Alle denkbaren Anwendungsfälle in den Zulassungen und Prüfzeugnissen konform abzubilden, ist praktisch nicht möglich. Deshalb hat der Gesetzgeber das Instrument der „nicht wesentlichen Abweichung“ geschaffen, um in Grenzfällen eine rechtskonforme Ausführung zu ermöglichen. Allerdings ist die Anwendung dieses Instrumentariums nicht immer ganz einfach. Nachfolgend werden die Grundzüge anhand brandschutztechnischer Leitungsabschottungen dargestellt.
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten bei der Auslegung von Verwendbarkeitsnachweisen. Die Folgen lassen sich mit „Zeit, Kosten, Streit“ schnell beschreiben. Ohne in Normen und Gesetzen zu wühlen, wird nachstehend aus der Sicht von TGA-Planern und Anwendern eine Hilfestellung für das richtige Lesen zur sicheren Anwendungsauswahl gegeben. Ein Schwerpunkt sind dabei die ETA, denn hier ist besondere Vorsicht geboten: Sie können Anwendungen enthalten, die nicht den deutschen Bauvorschriften entsprechen. Eine besondere Hausforderung für Planer und Anwender.
Schachtbelegungen mit Rohrdurchführungen durch Brandschutzabschnitte sind dezidiert geregelt. Welche Regelwerke greifen und wie sie aufeinander aufbauen, war Inhalt der ersten Folge dieser Artikelserie1). Nachfolgend geht es um die Übereinstimmungsbestätigung bzw. -erklärung und Abweichungen vom Verwendbarkeitsnachweis.