Kluge Bauunternehmer passen sehr genau auf, wer ihre Abnahmeprotokolle unterschreibt: Im Normalfall der Bauherr selbst oder ein offiziell Bevollmächtigter.
Bei der Überarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wurden die Teile A, B und C der VOB geändert. Die Neufassungen sind zum 1. November 2006 in Kraft getreten. Da in vielen Bauverträgen der Passus es gilt die VOB/B in ihrer neuesten Fassung enthalten ist, werden die Neuregelungen ab diesem Zeitpunkt angewendet. Auftraggeber und -nehmer müssen deshalb ihre neuen Rechte und Pflichten kennen, um diese sicher umzusetzen.