Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ziehen Bauunternehmen sowie Planungs- und Architekturbüros eine insgesamt positive Bilanz: Etwa zwei Drittel der Neubauten wurden mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien ausgestattet. Ein Drittel der Neubauten erhielt die im Gesetz vorgesehenen Ersatzmaßnahmen.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wird auf Länderebene mit sehr unterschiedlicher Intensität umgesetzt. Dies ergab eine Umfrage des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR), unter den 16 deutschen Bundesländern.
Das Bundesumweltministerium hat eine Webseite mit Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eingerichtet.
Die Landesregierung von NRW will die Einhaltung des EEWärmeG durch Sachkundige kontrollieren lassen. Sachkundiger ist nach einem in dieser Woche vorgelegten Entwurf, wer zur Ausstellung von Energieausweisen laut EnEV berechtigt ist.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt seit 1. Januar 2009. Umsetzungsregeln fehlen indes, hat jetzt der VIK kritisiert.
Am 18. August ist im Bundesgesetzblatt das Wärmegesetz veröffentlicht worden. Mit dem Inkrafttreten Anfang 2009 müssen bei Neubauten erneuerbare Wärmequellen genutzt werden.
Die Hoffnungen waren groß, die Diskussionen laut. Die politischen Ziele sind jetzt definiert. Doch welche Erwartungen haben die Branchenakteure an das Wärmegesetz? [Nur für Abonnenten]
Der Bundesrat hat heute dem Beschluss des Bundestags zu einem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) zugestimmt.
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) verabschiedet.
Am 5. Dezember hat das Bundeskabinett ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen. Der jetzt dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zugeleitete Entwurf ist Bestandteil des in Meseberg verabschiedeten Integrierten Energie- und Klimaprogramms. Er ist das wichtigste Werkzeug, um den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt von aktuell etwa 6 % auf 14 % bis 2020 zu steigern.
Der Termin stand lange fest. Am 5. Dezember wollte das Bundeskabinett die ersten Gesetze zu den Meseberger Beschlüssen beschließen. Um Deutschlands auf der Weltklimakonferenz Entschlossenheit zu demonstrieren. Mit im Paket ist der neue Entwurf für ein Wärmegesetz.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Wärmegesetz verabschiedet. Es sieht ab 2009 für Neubauten eine Erneuerbare-Energien-Nutzungspflicht vor.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat Eckpunkte für ein Wärmegesetz vorgelegt. Bis 2020 soll damit der Anteil regenerativer Wärme auf 28% steigen.
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf für ein EEWärmeG wird von der Branche abgelehnt, allerdings mit höchst unterschiedlichen Motiven. [Nur für Abonnenten]
Die Entwurfsvorlage in Baden-Württemberg für ein Wärmegesetz wird vielfach begrüßt. Allerdings monieren Experten noch etliche handwerkliche Fehler im Entwurf.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat den Entwurf für ein Wärmegesetz verabschiedet. Für Neubauten sieht er 20% Erneuerbare als Pflicht vor.
Die Bundesregierung will in einem Wärmegesetz bei Neubau und der Grundsanierung von Altbauten einen Mindestteil erneuerbare Energie verschreiben.
Gestern hat der SPD-Parteirat den Beschluss “Für eine integrierte Klima- und Energiepolitik“ verabschiedet. Danach soll noch 2007 ein Wärmegesetz in Kraft treten.