In diesem Jahr stehen neue Perspektiven für die energetische Gebäudesanierung im Mittelpunkt des Herbstforums Altbau.
Für neue Photovoltaik-Anlagen auf Dächern reduziert sich die EEG-Einspeisevergütung erstmalig ab dem 1. Februar 2024 wieder um 1 % pro Halbjahr.
Die GEG-Novelle sieht vor, dass die Prüfung für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden Pflicht wird. Bei Mängeln muss die Heizung optimiert werden.
Künftig sollen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. „Künftig“ ist im Heizungsgesetz aber kein fixer Termin. Was wann wo gilt.
Zukunft Altbau hat Bedenken rund um Wärmepumpen einem Faktencheck unterzogen und erläutert, wie man das eigene Haus auf Tauglichkeit testet.
Ab 2024 soll laut einem Gesetzesentwurf jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zukunft Altbau rät, den Heizungstausch frühzeitig vorzubereiten.
Künftig werden u. a. die Materialkosten von Eigenleistungen bezuschusst. Wer selbst saniert, erhält z. B. für Dämmmaterialien Zuschüsse von bis zu 20 %.
Ein einfacher Test zeigt, ob das eigene Haus für den Einbau einer Wärmepumpe geeignet ist. Wenn nicht, sollte zunächst energetisch saniert werden.
Mit dem Einsatz einer Wärmepumpe lassen sich Stromkosten sparen und die staatliche Förderung verringert die Kosten enorm. Das ist zu beachten.