Der Verzehr an unserer Umwelt hat einen Preis: Ob Luftschadstoffe, Treibhausgase oder Feinstaub – sie belasten die Gesundheit und Umwelt. Doch für die Kosten, kommt in der Regel nicht der Verursacher, sondern die Allgemeinheit auf. Aber: Woher wissen Umweltschützer, wie viel eine Tonne CO2 oder andere Luftschadstoffe die Volkswirtschaft kosten? Woher weiß die Politik, ob es sich lohnt, klimafreundliche erneuerbare Energien zu fördern? Die Streubreite solcher Schätzungen ist oft hoch – nicht zuletzt wegen stark differierender methodischer Herangehensweisen.
Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten
Dies soll jetzt anders werden: Mit der „Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten“ (Download) des Umweltbundesamtes (UBA) lassen sich externe Umweltkosten anhand einheitlicher und transparenter Kriterien besser bewerten. Externe Umweltkosten – das heißt, die durch Umweltschutzmaßnahmen vermeidbaren Umweltkosten – sind ein wichtiger Indikator für die Umweltpolitik: Sie zeigen, was Umweltschutz „bringt“. Der Nutzen des Umweltschutzes lässt sich so mit den Kosten für den Umweltschutz vergleichen; letztere dominieren oft die öffentlichen Diskussionen. Analysen externer Kosten helfen auch, die Höhe umweltbezogener Abgaben und Subventionen fachlich zu untermauern.
Einheitliche Kostensätze
Die „Methodenkonvention“ schlägt ein einheitliches Vorgehen vor, um externe Kosten zu berechnen und empfiehlt für wichtige Schadenskategorien – wie Klimafolgeschäden und Schäden durch Luftschadstoffe wie Feinstaub – einheitliche Kostensätze. Für die Energieerzeugung berechnete das UBA beispielhaft externe Kosten: Es zeigte sich, dass die externen Kosten der Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle in der Größenordnung von 6 bis 9 ct/kWh liegen. Für den durchschnittlichen, derzeitigen Stromerzeugungsmix in Deutschland betragen die externen Kosten knapp 6 ct/KWh. Die externen Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien liegen im Mittel deutlich unter 1 ct/kWh. Dies zeigt: Die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland ist volkswirtschaftlich vernünftig. Beispiel: 2006 kostete die Förderung der erneuerbaren Energien über das EEG nach vorläufigen Angaben 3,2 Mrd. Euro. Dem standen jedoch vermiedene Umwelt- und Gesundheitskosten in Höhe von mindestens 3,4 Mrd. Euro gegenüber.
Umweltkosten in Wirtschaftlichkeitsrechnungen
Externe Kosten spielen auch bei öffentlichen Investitionen eine erhebliche Rolle. Ein Beispiel ist die bessere Wärmedämmung öffentlicher Gebäude, die in erheblichem Umfang zur Vermeidung externer Kosten beitragen kann. Gesamtwirtschaftlich betrachtet rechnen sich deshalb viel mehr Investitionen in die Energieeinsparung, als dies bei einer engeren – rein betriebswirtschaftlichen – Rechnung der Fall ist. Wegen seiner Vorbildfunktion sollte der Staat deshalb bei Investitionsentscheidungen auch die vermiedenen externen Kosten in der Kalkulation berücksichtigen. Wie dies konkret geschehen kann, zeigt das Forschungsprojekt „Möglichkeiten der Berücksichtigung externer Umweltkosten bei Wirtschaftlichkeitsrechungen öffentlicher Investitionen“ (Download). ToR
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