Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) fordert für öffentliche Gebäude eine flächendeckende Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf eine Kontamination mit Legionellen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erkranken deutschlandweit jährlich 6000 bis 10.000 Menschen an einer Legionellen-Infektion, etwa 1000 bis 2000 sterben. „Dies sind aber nur die statistisch erfassten Zahlen“, warnt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ: „Die Dunkelziffer liegt höher.“
Problemzone altes Leitungssystem
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (www.capnetz.de) stellen die größten Gefahrenquellen Privathaushalte mit knapp 47 % und Hotels mit rund 30 % dar, Krankenhäuser und Pflegeheime kommen zusammen auf 21 %. „Man kann davon ausgehen, dass alte Leitungssysteme in 60 bis 70 % der Fälle die Ursache für eine mangelhafter Wasserqualität sind“, so Günther Kirsten, Bundesfachbereichsleiter für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). „Daher empfiehlt die GTÜ dringend die flächendeckende Überprüfung von Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Gebäuden – insbesondere in Hochrisikobereichen wie Krankenhäusern und Altenpflegestätten.“ Gegenwärtig sieht lediglich der Entwurf einer Novelle zur Trinkwasserverordnung mikrobiologische Untersuchungen für Trinkwasser-Installationen öffentlicher Gebäude vor.
Sachverständige wollen Überwachungsaufträge
Der Bundesfachbereichsleiter des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) für TGA und die GTÜ wollen, dass bei festgestelltem Legionellenbefall in bestehenden Gebäuden und bei Neubauten öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige für Technische Gebäudeausrüstung den regel- und bedarfsgerechten Bau der Trinkwasser-Installation überprüfen und sicherstellen sollen. Außerdem raten sie, in Bestandsbauten generell die Rohrleitungsanlagen nach den derzeit anerkannten Regeln der Technik umzubauen, da es keinen Bestandsschutz gebe. Zur Erstprävention sollten Hygienespülanlagen installiert werden, welche die Trinkwasserrohrleitungen regelmäßig durchspülen und so Stagnation in Rohrleitungsanlagen verhindern. Bei öffentlichen Gebäuden und Industriegebäuden, die über nasse Feuerlöschrohrleitungssysteme und Sprinkleranlagen verfügen, plädiert die GTÜ hingegen die vorgeschriebene Trennung zwischen Trink- und Löschwasser über einen freien Auslauf konsequent umzusetzen und für die Haftung der Betreiber im Falle von Nachlässigkeit. ToR
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