Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund will, dass beim Klimaschutz im Gebäudebestand die Zügel locker gehalten werden. In einer Resolution zur anstehenden Bundestagswahl fordert Haus & Grund unter anderem, dass Anforderungen an das energetische Niveau von Bestandsgebäuden das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigen müssen, was im Besonderen mit Blick auf vermietende Eigentümer gelte. Weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssten so lange zurückgestellt werden, bis aus der Anwendungspraxis der EnEV 2009 sowohl wirtschaftliche als auch technische Erfahrungen vorlägen.
„Ungewisser Amortisationshorizont“
Nach Auffassung des Spitzenverbands der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer mit über 850.000 Mitgliedern würden Immobilieneigentümer schon aufgrund bereits verabschiedeter energiepolitischer Programme zu Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebestand mit ungewissem Amortisationshorizont gezwungen. Dies verstöße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Zur Begründung führt Haus & Grund an, dass im vermieteten Bestand die Aufwendungen nicht - wie bei Selbstnutzern unterstellt - durch Energieeinsparungen erwirtschaftet werden können. Der vermietende Eigentümer sei dazu auf die in der Praxis kaum durchführbare Beteiligung der Mieter an den Kosten seiner Investition angewiesen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die diese Hürden nicht berücksichtigen, dürften nicht die Grundlage verschärfter energetischer Anforderungen sein.
Anmerkung: Im Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG ) heißt es in §4 „Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude“: „[...] Die Maßnahmen [...] müssen generell zu einer wesentlichen Verminderung der Energieverluste beitragen, und die Aufwendungen müssen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet werden können.“ ToR
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Anmerkung: Im Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG ) heißt es in §4 „Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude“: „[...] Die Maßnahmen [...] müssen generell zu einer wesentlichen Verminderung der Energieverluste beitragen, und die Aufwendungen müssen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet werden können.“ ToR
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