Seit dem 17. Juli 2013 gilt die neue Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI). Neben einer Anpassung der Honorartafeln sind auch die Leistungsbilder mit Auswirkungen auf die Vergütung neu gestaltet worden. Nur wer die neuen Regelungen kennt, kann Fallstricke und unnötige Arbeit vermeiden.