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WETTBEWERB

BSI: Handwerkerleistungen geringer besteuern

Anfang Mai hat der EU-Ministerrat entschieden, dass die Mitgliedsstaaten für arbeitsintensive Dienstleistungen, beispielsweise für Handwerkerleistungen an Wohnimmobilien, künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden dürfen. Nun fordert die Immobilienwirtschaft Vollzug: „Nachdem der Weg für eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Handwerkerleistungen frei ist, sollte Deutschland ihn nun auch gehen“, fordert Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesverband Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident von Haus & Grund Deutschland.

„In Frankreich waren die Erfahrungen mit der Steuerermäßigung bei Reparatur und Renovierung von Wohngebäuden durchweg positiv“, erläuterte Kornemann. Nicht nur die Umsätze seien gestiegen, sondern auch die Zahl der Beschäftigten in der Baubranche und den örtlichen Handwerksbetrieben. Innerhalb von nur zwei Jahren seien 43.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstanden. Gleichzeitig sei auch die Schattenwirtschaft zurückgegangen. Für die Verbraucher habe die Mehrwertsteuersenkung zu sinkenden Endpreisen geführt.

Im Gegensatz zu Vermietern können selbstnutzende Eigentümer bereits heute von Steuererleichterungen profitieren: Für Arbeiten eines Handwerkers an der Immobilie können sie einen Steuerabzug bei der Einkommensteuer beanspruchen: 20% der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 1200 Euro pro Jahr. ToR


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