Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 20. Mai 2019 den 25. Teil ihrer EnEV-Auslegungsfragen veröffentlicht. Er beschreibt, wie Schwimmbäder in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei EnEV-Berechnungen zu berücksichtigen sind. Durch die Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit. Sie stehen in einer verlinkten Aufbereitung auf www.bbsr-energieeinsparung.de und als PDF-Dokumente auf www.dibt.de (Bekanntmachungen | EnEV-Auslegungsfragen).