Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit Stand 15. Juli 2011 die Liste „Förderbare – automatisch beschickte – Biomasseanlagen“ veröffentlicht. Sie enthält Anlagen, die zurzeit vom BAFA als förderfähig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 (Marktanreizprogramm, MAP) eingestuft sind. Download über: Webcode 325601