Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat sich kritisch zum Entwurf des EEWärmeG geäußert (zur Stellungnahme). Grundsätzlich sei das Vorhaben zu begrüßen, der vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegte Entwurf für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes aber untauglich. Um erfolgreich zu sein, dürfe er vom Bürger nicht als bürokratische Maßregelung empfunden werden, sondern müsse zum Einsatz erneuerbarer Energien motivieren. Dies könne der aktuelle Entwurf aber nicht leisten, vielmehr befürchtet die BAK dem Ziel des Gesetzes entgegengesetztes Ausweichverhalten. Auch müsste der Aufwand für Maßnahmen aufgrund des EEWärmeG in einem angemessen Verhältnis mit anderen für das Gebäude maßgeblichen Planungskriterien, wie Nutzung, Funktionalität und Gestaltung stehen. Der vorliegende Entwurf des EEWärmeG werde auch diesen Kriterien nicht gerecht und führe zu erheblichem bürokratischen sowie Investitionen hemmendem Aufwand bei Eigentümern, Investoren und Planern. Dies macht die BAK auch daran fest, dass die im Gesetz vorgesehene finanzielle Förderung die Zusatzkosten für erneuerbare Energien nicht vollständig abdecke.
BAK-Vorschlag: Maximale CO2-Emissionen
In der Detailkritik wird unter anderem darauf hingewiesen, dass es keinesfalls sinnvoll sei, die Nutzung erneuerbarer Energien an Teilmaßnahmen zu koppeln. Vorrang müsse zudem die Reduzierung des Energieverbrauchs haben. Bemängelt werden auch falsche Berechnungsrandbedingungen, die rechnerisch zu höheren Einsparungen führen, als sie in der Praxis tatsächlich auftreten. Auch die Bevorzugung bestimmter Energieformen wird abgelehnt, sinnvoller sei es, Zielvorgaben in Form des Energiebedarfs bzw. maximal zulässiger CO2-Emissionen pro Quadratmeter zu machen. Abgelehnt wird auch der vorgesehene Anschlusszwang an Fernwärme über die Ermächtigung der Gemeinden. ToR
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