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BDH

“Hängepartie bei Energiewende beenden“

Die Verschiebung einer Entscheidung über steuerliche Anreize für Effizienzinvestitionen im Gebäudebestand durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat (Bericht von TGA Fachplaner) stößt auf scharfe Kritik bei der Heizungsindustrie. „Wir brauchen jetzt eine positive Entscheidung, damit für die privaten Investoren, aber auch unsere Industrie Planungssicherheit entsteht. Die Blockade der Energiewende im Gebäudebestand gefährdet die Märkte für Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich, aber auch die Klima- und Ressourcenschutzziele der Bundesregierung. Die Hängepartie muss schnell beendet werden“, so Klaus Jesse, Präsident des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), anlässlich der Mitgliederversammlung des BDH in Frankfurt.

Energiewende nur mit dem Gebäudebestand


„Wer die Energiewende wirklich will, muss die enormen Einsparpotenziale im Gebäudebestand jetzt und beschleunigt heben“, so der Präsident des BDH. Der Verband rechnet vor, dass durch eine 30%ige Einsparung des Endenergieverbrauchs im Gebäudebestand rund 184 TWh an Energie in Deutschland eingespart werden könnten (Zum Vergleich: 2009 betrug der Endenergieverbrauch in Deutschland insgesamt 2414 TWh, 612 TWh wurden den Verbrauchssektoren gasförmig als Endenergie zur Verfügung gestellt, in Kraftwerken wurden zusätzlich 209 TWh Gas eingesetzt.). Würden die eingesparten 184 TWh in einem GuD-Kraftwerk mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 60 % verstromt, würden so rund 110 kWh Elektrizität erzeugt. Das entspricht etwa 80 % der Elektrizität, die 2010 in allen deutschen Kernkraftwerken zusammen produziert worden ist (140 TWh). Über die Heizungsmodernisierung könnte demnach der Ausstieg aus der Kernenergie ohne zusätzliche CO 2 -Emissionen fast vollständig kompensiert werden.

BDH fordert Absetzbarkeit von Teilsanierungen


Der BDH fordert im Rahmen der Diskussion über den Gesetzentwurf für die steuerliche Abschreibung inhaltliche Änderungen. „Die derzeit im Raum stehenden Vorgaben des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erfordern ein Investitionsvolumen für die energetische Sanierung eines 150-m 2 -Hauses von 50.000 bis 80.000 Euro. Dies könnten höchstens 5 % der potenziellen Investoren mit sehr hohen Einkommen bezahlen. Das Gros der Eigentümer bliebe damit außen vor. Weder kann damit die Energiewende geschafft werden, noch wäre das Programm sozial ausgewogen“, betont Jesse.

Der BDH-Präsident fordert darum die Einbeziehung der energetischen Teilsanierungen. Mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 25.000 Euro würden bereits Energieeinsparungen im Gebäude von 30 % und mehr erreicht. Solche Investitionsvolumina könnten geschätzt 50 bis 60 % der über 10 Mio. Gebäudeeigentümer leisten. Solche Teilsanierungen müssten sofort und unwiderruflich steuerlich begünstigt werden und nicht, wie jetzt im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, unbedingt in dem teuren Neubaustandard minus 15 % (KfW-Standard Effizienzhaus 85) münden.

Steuerbonus führt zu Steuermehreinnahmen


Der BDH kritisiert die Haltung der Finanzpolitiker, die bei einem solchen Steuerprogramm von verlorenen Einnahmen bei Bund und Ländern ausgehen. Der Verband sieht im Gegenteil Steuermehreinnahmen für Bund und Länder durch positive volkswirtschaftliche Effekte, die energetische Sanierungen von Gebäuden mit sich bringen. Eine wesentliche Ursache der positiven volkswirtschaftlichen Effekte sei der sehr hohe Inlandsanteil bei der Produktion und Installation von Energiespartechnik in Gebäuden. Die deutsche Industrie hält bei modernen Heizungen einen Marktanteil von 85 % in Deutschland; umgesetzt werden die Modernisierungsmaßnahmen vom heimischen Handwerk. ■