Bundesumweltminister Peter Altmaier
(CDU) hat heute Eckpunkte vorgelegt, mit denen er die EEG-Umlage in ihrer aktuellen Höhe gesetzlich begrenzt werden will. Altmaier bezeichnet sie als „Vorschlag zur Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG“. Bisher hatte der sich der Umweltminister stets so geäußert, dass eine grundlegende EEG-Reform zwar notwendig, aber vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 nicht realistisch ist. Und so will er seine „Notbremse“ auch dieses Mal verstanden wissen: „Die Strompreis-Sicherung kann die grundlegende Reform des EEG nicht ersetzen. Sie ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, dass diese Reform in den kommenden Monaten in einem ruhigen und sachlichen Umfeld erarbeitet werden kann.“ Die Vorschläge sind also bestenfalls ein Auftakt, sie sollen am 1. August 2013 in Kraft treten:
Erläuterungen zum Vorschlag: Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG
Bisher hatten sich eher FDP-Bundespolitiker damit hervorgetan, die EEG-Branche durch solche Ankündigungen zu schockieren (TGA-Kommentar: Mit Ankündigungen den Markt zermürben). Aber jetzt ist Wahlkampf und die Strompreise sind ein Thema, das die Wähler berührt. Und im Wahlkampf muss man für sich selbst punkten. So wurde nicht nur die EEG-Branche von Altmaiers Vorstoß überrumpelt, auch Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) war nicht informiert. Dabei lehrt der politische Alltag, dass die Halbwertzeit von Vorschlägen ohne vorherige Abstimmung unabhängig von ihrer Qualität schon aus egoistischen Prinzipien äußerst gering ist.
Rösler hat die Altmaier-Vorschläge zwar begrüßt, jedoch gleichzeitig gefordert „sich nicht an Zwischenschritten aufzuhalten“. Rösler: „Was wir brauchen, ist der große Wurf zu einer grundlegenden Reform des EEG.“ Sprich: Die von Altmaier angedachte „ruhige Reformarbeit in den nächsten Monaten“ lehnt Rösler ab – auch er braucht das Thema im Wahlkampf. So könnte es nun dazu kommen, dass die angezettelte Diskussion die Nachfrage zunächst anfacht, weil potenzielle Investoren die aktuelle Gesetzeslage noch auszunutzen wollen. Möglich ist jedoch auch, dass die Politik noch mehr Vertrauen auf Planungssicherheit verspielt und die ohnehin schwer unter Druck stehende EEG-Branche ausgebremst wird. Am Ende könnte ein Eingriff in den Bestandsschutz sogar das Vertrauen der gesamten Energiebranche erschüttern – zumal zwischen „erneuerbar“ und „konventionell“ kaum noch getrennt werden kann.
Nur geringe Beachtung fand in der Branchen-Kritik Altmaiers Vorschlag, künftig auch den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom mit einer Mindestumlage zu belasten. Denn von dieser Maßnahme wäre zwar auch die Eigenstromverwendung von Photovoltaik-Anlagenbetreibern betroffen, in erster Linie profitieren aber Industrie und Gewerbe von der EEG-Umlagebefreiung für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom: Etwa 10 % des gesamten deutschen Stromverbrauchs fällt zurzeit laut Altmaier unter das Privileg. Tendenz steigend.
Auch durch den Zubau von kleinen Photovoltaik-Anlagen steigt der Eigenverbrauch und die mit der EEG-Umlage belastete Strommenge sinkt. Damit könnte die „Besteuerung der Sonnenenergie“ (Bericht von TGA Fachplaner) schon bald Realität werden, denn „autarke“ Stromverwender werden zum Störfaktor: Beim Bezahlen der Verpflichtungen aus dem EEG und auch bei der Staatsfinanzierung. Geht es nach Altmaier, sollen künftig grundsätzlich alle Stromverbraucher, „auch diejenigen, die ihren Strom selbst produzieren und verbrauchen, an der Finanzierung der Energiewende in einem vertretbarem Umfang beteiligt werden“. Wenn man dies weiterdenkt, muss sich vielleicht auch die Mini-KWK-Branche schon bald auf eine EEG-Abgabe gefasst machen. ■
- Zur Sicherung der Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit der EEG-bedingten Stromkosten soll die Höhe der EEG-Umlage erstmals gesetzlich festgeschrieben und begrenzt werden.
- Danach bleibt die EEG-Umlage in den Jahren 2013 (Anm. d. R.: nach geltendem Recht würde sie sich 2013 nicht mehr ändern) und 2014 unverändert auf dem seit 1. Januar 2013 geltenden Wert von 5,28 Ct/kWh. Für die folgenden Jahre soll der Anstieg der EEG-Umlage auf max. 2,5 % pro Jahr begrenzt werden.
- Zur Umsetzung der Strompreis-Sicherung sind Einmal-Maßnahmen (die auf jeden Fall wirken) sowie ein System automatischer Stabilisatoren (die nur im Bedarfsfall wirken) vorgesehen, zu dem alle Akteure der Energiewende einen ausgewogenen Beitrag leisten sollen. Unter anderem ist vorgesehen:
- den Zahlungsbeginn der Einspeisevergütung für Neuanlagen (gemäß EEG-Kontostand) zu flexibilisieren,
- die Ausnahme-Regelungen für energieintensive Unternehmen zu reduzieren und zu begrenzen,
- die zunehmende „Entsolidarisierung“ bei der EEG-Umlage durch Eigenproduktion und -verbrauch zu stoppen, sowie
- einen einmaligen EEG-Soli von Betreibern von Bestandsanlagen zu erheben.
Erläuterungen zum Vorschlag: Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG
Altmaier hat alle überrumpelt
Bisher hatten sich eher FDP-Bundespolitiker damit hervorgetan, die EEG-Branche durch solche Ankündigungen zu schockieren (TGA-Kommentar: Mit Ankündigungen den Markt zermürben). Aber jetzt ist Wahlkampf und die Strompreise sind ein Thema, das die Wähler berührt. Und im Wahlkampf muss man für sich selbst punkten. So wurde nicht nur die EEG-Branche von Altmaiers Vorstoß überrumpelt, auch Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) war nicht informiert. Dabei lehrt der politische Alltag, dass die Halbwertzeit von Vorschlägen ohne vorherige Abstimmung unabhängig von ihrer Qualität schon aus egoistischen Prinzipien äußerst gering ist.
Rösler: Nicht mit Zwischenschritten aufhalten
Rösler hat die Altmaier-Vorschläge zwar begrüßt, jedoch gleichzeitig gefordert „sich nicht an Zwischenschritten aufzuhalten“. Rösler: „Was wir brauchen, ist der große Wurf zu einer grundlegenden Reform des EEG.“ Sprich: Die von Altmaier angedachte „ruhige Reformarbeit in den nächsten Monaten“ lehnt Rösler ab – auch er braucht das Thema im Wahlkampf. So könnte es nun dazu kommen, dass die angezettelte Diskussion die Nachfrage zunächst anfacht, weil potenzielle Investoren die aktuelle Gesetzeslage noch auszunutzen wollen. Möglich ist jedoch auch, dass die Politik noch mehr Vertrauen auf Planungssicherheit verspielt und die ohnehin schwer unter Druck stehende EEG-Branche ausgebremst wird. Am Ende könnte ein Eingriff in den Bestandsschutz sogar das Vertrauen der gesamten Energiebranche erschüttern – zumal zwischen „erneuerbar“ und „konventionell“ kaum noch getrennt werden kann.
Reaktionen aus der EE-Branche
- Bundesverband Solarwirtschaft: Diese Initiative ist weder mehrheitsfähig noch praktikabel. Wer die Energiekosten begrenzen möchte, darf nicht die Energiewende ausbremsen, sondern muss einen schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien sicherstellen. Altmaiers Vorstoß reduziert hingegen die Planbarkeit und Verlässlichkeit für Investitionen in die Energiewende und greift massiv in den Bestands- und Vertrauensschutz ein. Anstatt die Schlupflöcher bei der Finanzierung der Energiewende zu schließen, sollen mit dem vorgeschlagenen „Energie-Soli“ ausgerechnet die Treiber der Energiewende, Millionen Betreiber von Solar-, Wind- und Bioenergien-Anlagen, im Nachhinein zur Kasse gebeten werden. Dies ist absurd und zudem juristisch fragwürdig. Außerdem wäre dies das gänzlich falsche Signal für Neuinvestoren, die zusätzlich durch das geplante Einfrieren der EEG-Umlage verunsichert werden. Bürger, die die Energiewende selbst in die Hand nehmen, in dem sie den auf ihrem Dach erzeugten, sauberen Strom selbst verbrauchen, dürfen dafür nicht bestraft werden.
- Windenergie-Agentur WAB: Die Vorschläge greifen direkt die Investitionssicherheit für die erneuerbaren Energie an. Insbesondere der flexible Zahlungsbeginn und die rückwirkende Vergütungskürzung für Bestandsanlagen zerstören das Vertrauen in eine auf erneuerbare Energien ausgerichtete Energiepolitik. Damit verschreckt die Politik die für die Energiewende wichtigen Investoren. Das vorgelegte Papier führt die einseitige Kostendiskussion zu Lasten der erneuerbaren Energien fort. Die Vorschläge reduzieren die Energiewende einzig und allein auf das Kostenargument. Schon der Titel des Papiers ist irreführend, da es nicht um eine Deckelung der Strompreise geht, denn der vergangene Anstieg des Haushaltsstrompreises war weitgehend vom Anstieg der EEG-Umlage entkoppelt. Hier geht es um eine Deckelung der erneuerbaren Energien – eine ernstgemeinte Energiewende sieht anders aus! Die Politik muss eine faire Debatte über Strompreise führen, die der Konkurrenz mit abgeschriebenen Altkraftwerken und den wahren Kosten der konventionellen Stromerzeugung Rechnung trägt.
- Deutschen Umwelthilfe (DUH): Bei den Vorschlägen handelt es sich um einen untauglichen Versuch, die kostentreibenden Fehler der schwarz-gelben Bundesregierung bei der Gestaltung der Energiewende mit neuen untauglichen Maßnahmen zu heilen. Im Kern liefe die Realisierung der Vorschläge mindestens auf eine Entschleunigung der Energiewende hinaus, weil sie Investitionen in Erneuerbare-Energieanlagen unattraktiver und unsicherer macht. Es ist absehbar, dass Banken sehr zurückhaltend reagieren werden, wenn Investoren künftig keine gesicherte Vergütungshöhe für ihre projektierten Erzeugungsanlagen mehr vorweisen können. Genau darauf laufen aber der flexibilisierte Zahlungsbeginn und die Deckelung die Vergütungshöhe hinaus. Der „EEG-Soli“, der von Betreibern von Bestandsanlagen erhoben werden soll, bedeutet nichts anderes als eine rechtlich fragwürdige nachträgliche Vergütungskürzung.
- Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE): Der BEE lehnt die vorgestellten Vorschläge zur Energiewende strikt ab. Vor allem das Einfrieren der EEG-Umlage auf den für 2013 geltenden Wert von 5,28 Ct/kWh führt nach Ansicht des BEE nur zu einem einzigen Ergebnis: Der Ausbau Erneuerbarer Energien wird massiv gebremst. Ebenfalls höchst kritisch sieht der BEE das Vorhaben Altmaiers, künftigen Investoren möglicherweise für unbestimmte Zeit keine Einspeisevergütung zu zahlen. Damit würde Investoren jegliche Planungssicherheit genommen. Für juristisch fragwürdig hält der BEE Altmaiers Plan, eine zusätzliche Vergütungskürzung bei Bestandsanlagen einzuführen.
- Deutscher Bauernverband (DBV): Nach einer ersten Einschätzung führen die Vorschläge zu einem deutlichen Vertrauensverlust bei den Betreibern von Bioenergie-, Solar- und Windanlagen. Das mögliche Streichen der EEG-Vergütung in den ersten Betriebsmonaten dürfte sowohl die Anlagenbetreiber als auch die finanzierenden Banken erheblich verunsichern.
EEG-Umlage für Eigenverbrauch
Nur geringe Beachtung fand in der Branchen-Kritik Altmaiers Vorschlag, künftig auch den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom mit einer Mindestumlage zu belasten. Denn von dieser Maßnahme wäre zwar auch die Eigenstromverwendung von Photovoltaik-Anlagenbetreibern betroffen, in erster Linie profitieren aber Industrie und Gewerbe von der EEG-Umlagebefreiung für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom: Etwa 10 % des gesamten deutschen Stromverbrauchs fällt zurzeit laut Altmaier unter das Privileg. Tendenz steigend.
Auch durch den Zubau von kleinen Photovoltaik-Anlagen steigt der Eigenverbrauch und die mit der EEG-Umlage belastete Strommenge sinkt. Damit könnte die „Besteuerung der Sonnenenergie“ (Bericht von TGA Fachplaner) schon bald Realität werden, denn „autarke“ Stromverwender werden zum Störfaktor: Beim Bezahlen der Verpflichtungen aus dem EEG und auch bei der Staatsfinanzierung. Geht es nach Altmaier, sollen künftig grundsätzlich alle Stromverbraucher, „auch diejenigen, die ihren Strom selbst produzieren und verbrauchen, an der Finanzierung der Energiewende in einem vertretbarem Umfang beteiligt werden“. Wenn man dies weiterdenkt, muss sich vielleicht auch die Mini-KWK-Branche schon bald auf eine EEG-Abgabe gefasst machen. ■