Die HOAI 2013 soll die Honorare von Ingenieuren und Architekten wieder auskömmlich machen. Über die letzten 17 Jahre hatten sich die honorarmindernden Einflüsse stets stärker als die honorarerhöhenden Faktoren bemerkbar gemacht (Bericht von TGA Fachplaner). Um zur Beseitigung dieses Missstands eine Neufassung der HOAI vorzulegen, hat die Bundesregierung viel Zeit benötigt und den Terminplan für die versprochene Verabschiedung in der ausklingenden Legislaturperiode überreizt.
„Nur“ noch die Zustimmung des Bundesrats fehlt
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bedarf vor dem Inkrafttreten der Zustimmung durch den Bundesrat. Dieser will über die Verordnung am 7. Juni 2013 Beschluss fassen. Er könnte der Empfehlung des Finanzausschusses folgen und der Verordnung die Zustimmung verweigern. Und dann der Buhmann sein.
Wahrscheinlicher ist, dass er die HOAI – wie es momentan aussieht, nahezu ohne konkrete Änderungswünsche am Verordnungstext – abnickt. Um ihr Inkrafttreten zu retten, auch wenn sie Defizite hat. Doch für eine inhaltliche und fachliche Prüfung und eine angemessene Beratung blieb den Ländern nicht das erforderliche Zeitfenster.
Folgt der Novelle eine Reparatur-Novelle?
Der Zustimmung wird wohl eine rügende Entschließung folgen. In der wird der Bundesrat beispielsweise sein Befremden zum Ausdruck bringen, dass die Länder über den Verbleib der Beratungsleistungen im unverbindlichen Teil der HOAI so spät informiert worden sind, dass eine angemessene Diskussion auf Ebene des Bundesrates und eine Umsetzung von dessen Beschlüssen in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich gewesen ist, ohne das Inkrafttreten der HOAI-Novelle in Gänze zu gefährden. Zudem dürfte die Entschließung weitere Forderungen für eine schnell nachzuschiebende Reparatur-Novelle enthalten. Der Wirtschafts- und der Umweltausschuss haben rund ein Dutzend Vorschläge – auch mit Würdigungen – für die Entschließung gemacht. ■
PDF-Download der Bundesratsdrucksache 334/1/13 Empfehlungen der Ausschüsse