414 Tage haben Bund und Länder um ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Vermittlungsausschuss und hinter den Kulissen gerungen – und doch keinen Kompromiss gefunden. Am 8. Juli 2011 hatte der Bundesrat dem Gesetz die Zustimmung verweigert. Am 26. Oktober 2011 hatte das Bundeskabinett beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Am 12. Dezember 2012 wurde die Vermittlung beendet. Das Gesetz ist damit endgültig gescheitert, die von der Baubranche und vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann somit nicht in Kraft treten.
Neues KfW-Programm
Die Bundesregierung kündigte im Vermittlungsausschuss in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Mio. Euro jährlich aufzulegen.
Das Gesetz sollte die energetische Modernisierung bis 2016 mit insgesamt 1,5 Mrd. fördern. Aufgrund der Verteilung der direkten Steuerausfälle hätte davon der Bund 638 Mio. Euro getragen, auf 862 Mio. Euro (Anteil von 57,5 %) Einkommensteuer hätten die Länder, und Kommunen als direkten Effekt verzichten müssen. Vermutlich wären diese Mindereinnahmen durch die angestoßenen zusätzlichen Investitionen und regionale Wertschöpfung sogar überkompensiert worden. Selbst Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, hatte die Länder mehrfach darauf hingewiesen (Bericht von TGA Fachplaner). ■