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BMU: Erste Runde für Entwurf eines EEWärmeG

Das federführende Bundesumweltministerium (BMU) hat den Entwurf eines Erneuerbare-Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) zur Anhörung der Länder und Verbände versendet Entwurf des EEWärmeG (vom 18. Oktober). Nur bis zum 31. Oktober wurde die Frist zur schriftlichen Äußerung angesetzt. Denn schon Anfang 2009 soll die anteilige Deckung des Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energie bei Neubau und nach einer grundlegenden Sanierung verpflichtend sein, so der Entwurf. Hintergrund für die Eile: Die Grundzüge des seit Jahren umstrittenen EEWärmeG sowie eine Gesetzinitiative vor der Weltklimakonferenz auf Bali (3. bis 14. Dezember 2007) war auf der Klausursitzung des Bundeskabinetts am 23. und 24. August in Meseberg beschlossen worden.

Entwurf ist kaum konsensfähig
Wenngleich von vielen Verbänden seit Jahren vehement gefordert, ist der jetzt vorgelegte Entwurf aus der Sicht der Verbände kaum akzeptabel. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) moniert in bemerkenswerter Kurzsichtigkeit die Kompensation einer EE-Baupflicht durch eine Übererfüllung der Energieeinsparverordnung. Die Organisationen der Immobilienbesitzer haben bereits massiven Widerstand gegen jede Form einer Baupflicht angekündigt. Aus anderen Motiven lehnt auch der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) eine Baupflicht ab. Die Heizungsindustrie fürchtet, dass Modernisierungen noch länger hinausgezögert werden. Darauf hat das BMU bereits reagiert und den Entwurf kaputtrepariert: Die Nutzungspflicht ist mittlerweile an so viele Bedingungen geknüpft, dass ein Eigentümer ihr leicht ausweichen kann. 

Integriertes Solarthermieproblem
Problematisch dürfte in der aktuellen Ausformulierung des BMU sein, dass die bisherige Solarförderung aufgrund der Gesetzeslage nicht weitergeführt werden kann. Zwar trägt der Entwurf des EEWärmeG ganz klar die Handschrift eines Solarthermie-Vorrang-Gesetzes, doch die Ausgestaltung könnte das Gegenteil bewirken: Die Technik mit besonders hohen Vermeidungskosten wird zum Standard erhoben und von der Förderung abgeschnitten. Die Kompensation im Technikvergleich durch höhere EE-Quoten ist zwar rechnerisch plausibel, technisch bewirkt sie aber einen 100%-Ersatz ohne die politisch gewollte Solarthermie. Die anteilige Installation eines Pellet-Heizkessels oder einer Wärmepumpe ist zwar denkbar und in einer Übergangsphase bis zur Modernisierung der Hülle auch sinnvoll, aber sonst kaum attraktiv. Zudem führen diese Heizsysteme zu vermiedenen Kosten gegenüber dem Referenzfall (Brennwertkessel für Heizöl oder Gas muss nicht installiert werden), bei der Solaranlage aber nicht. Der technologische Ausweg sind beispielsweise Solarsysteme mit saisonalen Speichern, die über den Deckungsanteil von 15% (Richtwert aus Meseberg-Eckpunktepapier) weit hinausgehen, aber aktuell noch ein Mauerblümchendasein fristen.

Biogas und Bioöl für Wärme nicht gewünscht
Und dann existieren in der Begründung zum BMU-Enwurf auch noch Absätze, die einigen Verbänden ein heftiger Dorn im Auge sein dürften. Beispiel: „Angesichts des Umstandes, dass bei gasförmiger und flüssiger Biomasse grundsätzlich eine Nutzungskonkurrenz zu dem wichtigen Strom- und Verkehrsbereich sowie zur Nahrungsmittelproduktion besteht, dürfen durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz keine gezielten Anreize zur verstärkten direkten Nutzung von flüssiger und gasförmiger Biomasse im Wärmebereich gesetzt werden.“

Kommentar der TGA-Redaktion
Es ist zu erwarten, dass der BMU-Vorschlag bei den „betroffenen Interessengruppen“ keine breite Zustimmung finden wird. Lobbyisten werden andere Ministerien für Störfeuer gewinnen und dafür sorgen, dass bis zu einer Verabschiedung noch etliche Monate ins Land gehen werden. Wer den lieblosen BMU-Entwurf realistisch bewertet, könnte zu dem Schluss kommen, dass auch seine Autoren genau dies im Sinn haben. ToR

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