Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt das sich abzeichnende Vorhaben der Großen Koalition, eine Abwrackprämie und steuerliche Förderung für den Austausch veralteter Heizungen aufzulegen. Die erhoffte Klimaschutzwirkung und damit verbundenen Kosten stünden allerdings nur dann in einem guten Verhältnis, wenn die neue Heizung zumindest anteilig erneuerbare Energien nutze, schränkt der Verband ein. Dies müsse künftig zur Fördervoraussetzung werden.
„Der Tausch von Öl-Heizungen einzig durch Gas-Heizkessel darf nicht belohnt werden. Andernfalls kommt lediglich ein Konjunkturprogramm für die Heizungsbranche voller Mitnahme- und Lock-in-Effekte mit überschaubarem Mehrwert fürs Klima“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Aktuell wird nur in jeder vierten neuen Heizung erneuerbare Energie genutzt.
Der BSW erwartet, dass das viel zu langsame Modernisierungstempo in deutschen Heizungskellern mit der derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen diskutierten Maßnahmen spürbar erhöht werden kann, wenn neben alten Öl-Heizkesseln auch der Austausch ineffizienter Gas-Heizkessel angereizt werde. Um eine anhaltende Verfehlung der Klimaziele und damit verbundene Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden, müsse aber gleichzeitig der Anteil von EE-Heizungen schnell vervielfacht werden. Mit Solarenergie, Bioenergie, Geo- und Umweltthermie stünden ausreichend Alternativen bereit.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf stagniert seit sieben Jahren bei 13 bis 14 %. Dies geht aus Zahlen der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik hervor, die als unabhängiges Fachgremium vom Bundesumweltministerium eingerichtet wurde. „Daran wird sich kaum etwas ändern, wenn die Politik das akute Klimaproblem im Wärmesektor weiterhin nur homöopathisch behandelt“, so Körnig. Vom Klimakabinett erwartet der BSW deshalb den Beschluss eines konkreten und beherzten „Maßnahmen-Mix aus Fördern und Fordern“. „Wir werden absehbar um verbindliche Mindestquoten zum Einsatz erneuerbar Energien bei der Heizungssanierung nicht herumkommen. Bis dahin muss ein zumindest anteiliger EE-Einsatz Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln werden“, so Körnig. ■