Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) übt scharfe Kritik an den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden auf einen Schlag um rund 20 % zu kürzen. Die Kürzungspläne gehen aus dem nun vorgelegten Referentenentwurf des Energiesammelgesetzes hervor. Sie sollen bereits zum Jahreswechsel 2019 in Kraft treten.
Für Carsten Körnig, BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer, sind die Kürzungspläne überzogen und nicht nachvollziehbar: „Die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie sind ein Anschlag auf die Energiewende. Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen.“ Der BSW fordert, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.
Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung ist von den geplanten Förderkürzungen betroffen, das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 kWp auf Gebäuden. Die in den letzten Monaten verzeichnete erfreuliche Marktentwicklung genau dieses Marktsegments sorgte nach Daten der Bundesnetzagentur erst dafür, dass 2018 das erste Mal seit fünf Jahren das – ohnehin niedrige – Zubauziel der Bundesregierung erreicht werden dürfte. Körnig: „Diese erfreuliche Entwicklung gilt es zu stärken und nicht abzuwürgen!“
Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in §49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte. Deutschland werde seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen (Bericht im TGAnewsletter) nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht.
Körnig: „Überzogene Fördereinschnitte stehen diesem Ziel ebenso im Wege wie der 52-GW-Förderdeckel, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden dürfte. Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen.“ ■