Am 9. Juli 2010 hat der Bundesrat der schnelleren Absenkung der Solarstromförderung zugestimmt. Die beschlossene EEG-Novelle (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – Erneuerbare-Energien-Gesetz) sieht bis zum 1. Januar 2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor: Rückwirkend um 1. Juli 2010 werden die Fördersätze zum bis zu 13 % und zum 1. Oktober 2010 um weitere 3 % reduziert. Zum 1. Januar 2011 folgt eine Rückführung der Zuschüsse um bis zu 13 % und zum 1. Januar 2012 um weitere bis zu 21 %. Die konkrete Höhe der Förderabsenkung wird sich am Marktwachstum orientieren.
Kompromiss ist lediglich „kosmetischer Eingriff“
Die Solarbranche hatte vor dem Hintergrund einer erfolgreichen Marktentwicklung in Deutschland bereits im Herbst vergangenen Jahres eine schnellere Rückführung der Förderung angeboten. Die nun beschlossene Förderabsenkung war in den letzten Monaten jedoch vom Bundesverband Solarwirtschaft, vielen Energieexperten und der Mehrheit der Bundesländer wiederholt als zu hoch kritisiert worden. Der jetzt im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erzielte Kompromiss brachte jedoch keine nennenswerten Nachbesserungen. Die vereinbarte dreimonatige Verschiebung von 3 Prozentpunkten des rückwirkend für den 1. Juli 2010 geplanten Einschnittes von 16 % auf den 1. Oktober 2010 ist nach Einschätzung des BSW-Solar lediglich ein „kosmetischer Eingriff“, der für die deutsche Solarindustrie keinen nennenswerte Unterstützung im Rahmen der Herausforderung darstellt, auch in Zukunft nachhaltig Wertschöpfung in Deutschland betreiben zu können.
Netzparität ab 2013
Nach Angaben des BSW-Solar sind die Preise für Solarstromanlagen seit 2006 um 40 % gesunken. Investitionen in modernste Solarfabriken in Deutschland und verstärkt auch im Ausland würden die Kosten weiter senken und dazu beitragen, dass Solarstrom vom eigenen Hausdach bereits im Jahr 2013 das Niveau konventioneller Verbraucherstromtarife erreichen dürfte (Netzparität). Der Bundesverband Solarwirtschaft hat bedauert, dass mit dem Kürzungsbeschluss die Förderung von Solarstromanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zukünftig ganz ausgeschlossen werden soll. Er kritisiert darüber hinaus, dass der Eigenverbrauch von Solarstrom nicht stärker angereizt wird. Beide Maßnahmen hätten zur schnelleren Kostensenkung von Solarstrom beitragen können. ToR
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