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BSW-Solar

Solarstrom senkt Börsenstrompreise

Solarstrom senkt die durchschnittlichen Preise an der EPEX-Strombörse um bis zu 10 %, zur Mittagszeit sogar um bis zu 40 %. Das sind Ergebnisse einer Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergiesysteme (IZES), Saarbrücken, im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Insgesamt beläuft sich der Preissenkungseffekt für das Jahr 2011 demnach auf 520 bis 840 Mio. Euro – was einer Preisminderung von 4 bis 6 Euro/MWh entspricht. „Es wird viel über die Kosten des Solarstroms geredet“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Die IZES-Studie zeigt aber, dass Solarstrom bereits heute auch entlastende Preiseffekte hat.“

Mit dem PV-Zubau ist Peak-Strom günstiger geworden


Grund für den Preissenkungs-Effekt: Solarstrom wird zu Spitzen-Nachfragezeiten erzeugt – tagsüber, wenn Strom an der Börse am teuersten ist. Die IZES-Studie belegt, dass mit dem wachsenden Zubau an Solarstrom die Preise für Peak-Strom in den Jahren 2007 bis 2011 kontinuierlich gesunken sind. Peak-Strom wird im Spothandel an der EPEX-Börse gehandelt, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr. Der Spothandel setzt den Preis für den gesamten Stromhandel in Deutschland, also auch für den Terminmarkt und OTC („Over the counter“)-Geschäfte.

Großhändler und Großverbraucher profitieren...


Laut BSW-Solar kommt der preissenkende Effekt momentan vor allem Großhändlern und Großverbrauchern zugute, die ihren Strom am Spotmarkt beziehen. Für die stromintensive Industrie entstehe somit durch den Solarstrom eine lukrative Win-Win-Situation. Zum einen profitiere sie von den günstigen Einkaufspreisen an der Strombörse, zum anderen werde sie größtenteils von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.

...Privatverbraucher zahlen für die Kostensenkung


Die privaten Verbraucher hingegen spüren von den kostensenkenden Effekten nichts. Nach Angaben von BSW-Solar sei sogar das Gegenteil der Fall: Für sie verteuert sich die EEG-Umlage, weil sie für die Differenzkosten zwischen billigem Peak-Strom und garantierter Einspeisevergütung aufkommen müssen. Würde man die preissenkende Wirkung der Photovoltaik hingegen bei der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigen, entspräche dies einer Entlastung der Verbraucher-Stromtarife in Höhe von rund 0,15 Ct/kWh. ■

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