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Bundesnetzagentur

Minimaler Anstieg der EEG-Umlage in 2012

Die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Einspeisung aus Stromerzeugungsanlagen verändert sich 2012 nur geringfügig. Die sogenannte EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Ct/kWh, von aktuell 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bekanntgegeben. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr ermittelt. Die Bundesnetzagentur kontrolliert die ordnungsgemäße Ermittlung der EEG-Umlage. Wird die Erhöhung an die Verbraucher durchgereicht, zahlt ein Haushalt mit einem Strombezug von 3500 kWh/a inklusiver der Mehrwertsteuer pro Jahr 2,58 Euro zusätzlich. Das ist ein Bruchteil der durch einen Anbieterwechsel zu erzielenden Kostenvorteile.

Steigende Preise dämpfen Erhöhung der EEG-Umlage


„Nachdem die EEG-Umlage für das laufende Jahr gegenüber 2010 um über 70 % gestiegen war, liegt sie für das Jahr 2012 weiterhin auf dem Niveau von 2011. Gründe für das stabile Niveau sind u.a. der erwartete Anstieg der Preise an der Strombörse und ein geringerer Zubau an Photovoltaik-Anlagen. So liegt der für 2012 erwartete Zubauwert von 4,5 GW deutlich unter dem Wert des Boomjahres 2010, in dem noch ein Zubau in Höhe von rund 7 GW zu verzeichnen war“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. „Nicht zuletzt zeigen sich bei der Umlageermittlung erstmals auch deutlich die effizienzsteigernden Effekte der Ausgleichsmechanismusverordnung, die zu einer Verminderung der operativen Kosten bei den ÜNB führen.“

Die ÜNB prognostizieren für 2012 EEG-Einspeisevergütungen in Höhe von insgesamt ca. 17,6 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von ca. 4,9 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen den prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen.

2012 wird Liquiditätsreserve aufgebaut


„Die Ermittlung der EEG-Umlage beruht auf einer Vielzahl von zu prognostizierenden Einflussfaktoren. Dabei können besonders bei den Energieträgern Wind und Sonne im Jahresverlauf starke Schwankungen auftreten, sodass das von den ÜNB geführte Umlagekonto schnell einmal ins Minus rutschen kann. Die EEG-Umlage 2012 enthält deswegen erstmals auch eine Liquiditätsreserve in Höhe von 3 % des in 2012 erwarteten Differenzbetrags. Diese soll den ÜNB bei den Liquiditätsherausforderungen zur Finanzierung des Umlagekontos helfen. Die einmal aufgebaute Liquiditätsreserve kommt den Umlagezahlern in den Folgejahren wieder zugute, weil sie einen möglichen Anstieg in 2013 dämpft“, so Kurth. 2013 greifen allerdings auch Erleichterungen für die Industrie, sodass eine Prognose für die EEG-Umlage 2013 zurzeit kaum möglich ist. ■