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Energetische Modernisierung

Bundesrat lehnt Mietminderung ab

Die Länder haben am 6. Juli 2012 zum Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes Stellung genommen (Bundesratsdrucksache 313/12(B)). Den geplanten Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Modernisierungen von Mietwohnungen lehnen sie ab. Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass im gesamten Vertragsrecht Beeinträchtigungen der Leistung zu einer Reduzierung der Gegenleistung führen. Es gebe keinen Grund, dieses Prinzip einseitig zugunsten der Vermieter anzutasten. Die Regelung stelle eine einseitige Belastung des Mieters dar, die dazu führen würde, dass die Interessen von Mietern und Vermietern nicht mehr fair austariert wären.

Der Gesetzentwurf soll das Mietrecht an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen. Deshalb möchte die Bundesregierung unter anderem die energetische Sanierung von Mietwohnungen fördern. Energetische Modernisierungen sollen dazu für drei Monate nicht mehr zu einer Mietminderung führen. Unverändert bleibt der Grundsatz, dass die Modernisierungskosten mit jährlich 11 % auf die Mieter umgelegt werden können.

Contracting: „Untaugliche Lösung“


Der Entwurf schafft auch einen Anspruch zur Umlage von Contracting-Kosten – Kosten einer gewerblichen Wärmelieferung durch Dritte – als Betriebskosten auf die Mieter. Die Contracting-Branche hat die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung jedoch als untauglich und als Bedrohung der weiteren Verbreitung von Energiedienstleistungen scharf kritisiert (Bericht von TGA Fachplaner). Auch der Bundesrat hat das vorgesehene Konzept zur Umlage von Contracting-Kosten als nicht folgerichtig kritisiert und gleichzeitig eine Aufstockung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms angeregt, um Rentabilitätslücken zu schließen.

Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Voraussichtlich im Herbst 2012 beschäftigt sich dann der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben. ■

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