Auf der Basis seiner RLT-Richtlinie 01 „Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ hat der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte, Bietigheim-Bissingen, jetzt Energieeffizienzklassen für Raumlufttechnische Zentralgeräte eingeführt. Die neue Zertifizierungsaktion wurde gemeinsam mit dem TÜV Süd realisiert. Die Energieeffizienzklasse B entspricht dem aktuellen Stand der Technik, während die Klasse A den künftigen Stand darstellt.
Bei der Festlegung der Energieeffizienzklassen A und B werden die wichtigsten Faktoren berücksichtigt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Energieeffizienz eines RLT-Gerätes haben: Die Luftgeschwindigkeit innerhalb des Gerätes, die elektrische Leistungsaufnahme des Ventilators in Abhängigkeit von Luftvolumenstrom und der Druckerhöhung sowie die Qualität der Wärmerückgewinnung in Abhängigkeit von der Rückwärmzahl und dem Druckverlust.
Bei der Festlegung der Luftgeschwindigkeit im RLT-Gerät orientieren sich die Anforderungen an DIN EN 13053 „Leistungskenndaten von RLT-Geräten“. Hier werden fünf Luftgeschwindigkeitsklassen V1 bis V5 sowie fünf Wärmerückgewinnungsklassen H1 bis H5 definiert. Die elektrische Leistungsaufnahme errechnet sich nach einer Formel aus den RAL Güte- und Prüfbestimmungen. So verbinden die Effizienzklassen für RLT-Geräte die Geschwindigkeitsklassen, die elektrische Leistungsaufnahme und die Rückwärmzahl zu einem einfachen, nachvollziehbaren und nachprüfbaren Wert. Laut Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte gibt er dem Planer und Investor die Sicherheit, energetisch optimierte Geräte einzusetzen. ToR
Link zur RLT-Richtlinie 01
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