Neu auf den Markt kommende Elektrogeräte dürfen künftig nur noch wenig Strom im Stand-by-Betrieb verbrauchen. Ab heute gelten EU-weit neue Regeln für Haushalts- und Bürogeräte. Künftig darf die elektrische Leistungsaufnahme im Stand-by-Betrieb nicht über 2 W betragen. Die Leistungsaufnahme des Geräts im (Schein)Aus-Zustand darf 1 W nicht überschreiten. Rechtlicher Hintergrund ist die Ökodesign-Richtlinie, mit der die Energieeffizienz-Anforderungen für alle in Europa verkauften Produkte festgelegt werden (Download der „Stand-by-Verordnung“).
Stand-by kostet Deutsche über 4 Mrd. Euro pro Jahr
Die neuen Regeln zum Stand-by sollen den Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU bis 2020 um fast 75 % reduzieren. Diese Einsparungen entsprechen dem jährlichen Stromverbrauch Dänemarks und einer jährlichen Einsparung von 14 Mio. t CO2-Emissionen. Darüber hinaus ist mit weiteren Einsparungen in anderen Regionen der Welt zu rechnen, da viele der betroffenen Produkte weltweit verkauft werden. Aktuell verursachen in Deutschland die Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros laut Umweltbundesamt einen Stromverbrauch von mindestens 22 Mrd. kWh/a und sind damit für Kosten von über 4 Mrd. Euro/a verantwortlich. ToR
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