Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) regelt seit Januar 2009 die Verwendung von regenerativen Energien zum Heizen und Kühlen in neuen Gebäuden. Die Nutzung der Abwärme aus Gebäuden in Wärmerückgewinnungssystemen (WRG) in Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen wurde in § 7 Absatz 1.a) als Ersatzmaßnahme zur Erfüllung der geforderten Quoten definiert. In diesem Zusammenhang hat das Fachinstitut Gebäude-Klima FGK, den Status-Report Nr. 20 mit dem Titel „Die Bewertung von Wärmerückgewinnung und Regenerativen Energien in RLT-Anlagen für Nichtwohngebäude nach EEWärmeG“ herausgebracht.
Auf sechs Seiten beschreibt die Arbeitshilfe die Randbedingungen, die Berücksichtigung der Kühlung sowie die Nachweisverpflichtungen zur Erfüllung des EEWärmeG. In einem weiteren Teil wird umfassend auf die Regenerativanteile der Kälteerzeugung eingegangen. Auch die Nachweisführung für die WRG sowie für die Klimakälte in RLT-Anlagen für Nichtwohngebäude wird ausführlich erläutert. ToR
Downloadseite des FGK mir den Status-Reports
Download des Status-Report 20
FGK-Status-Report