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Grüne legen Eckpunkte für Wärmegesetz vor

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Eckpunkte für ein Wärmegesetz (EEW) vorgelegt. Etappenziele müssen nach Ansicht der Grünen sein, den Anteil regenerativer Wärme und Kühlung von heute 6% auf mindestens 28% bis 2020 und bis 2030 auf mindestens 50% zu steigern.

Das Ziel der Bundesregierung (Integriertes Energie- und Klimaprogramm von Meseberg) ist lediglich ein Anteil von 14% für erneuerbare Energien am Wärmeverbrauch im Jahr 2020.

Die EEW-Eckpunkte der Grünen:

  • Das Wärmegesetz soll alle Gebäude umfassen, unabhängig davon, ob sie Privathaushalten, Unternehmen oder der öffentlichen Hand gehören. Es soll zudem für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie für Neu- und Bestandsbauten gelten. Passivhäuser sowie Gebäude die dem Niedrigenergiestandard „KfW 40“ entsprechen, sollen von den EEW-Regelung ausgenommen werden, ebenso sporadisch genutzte Häuser und Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.
  • Neben einem ordnungsrechtlichen Ansatz sollen ökonomische Anreize die Bauherren zu motivieren, ihren EEW-Verpflichtungen nachzukommen.
  • Als Anteilspflicht für die Nutzung erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch ist bei Neubauten eine Quote von 20% und eine Quote von 10% bei Bestandsbauten vorgesehen, bei denen eine grundlegende Sanierung im Sinn der Energieeinsparverordnung durchgeführt oder bei denen eine neue Heizungsanlage installiert bzw. ausgetauscht wird.
  • Die Anteilspflicht soll in Fünfjahresschritten jeweils um 10 Prozentpunkte bei Neubauten und um 5 Prozentpunkte bei Bestandsbauten erhöht werden. Nach jeder Erhöhung soll im Rahmen der Erfahrungen über den Vollzug dieser Standards darüber entschieden werden, ob und wie der vorgeschriebene Anteil bis zur Vollversorgung gesteigert werden kann.
  • Wer bei Neubauten seinen EEW-Verpflichtungen nicht nachkommt, soll zu einer Ersatzabgabe in Höhe von 8 Euro pro kW installierter Heizleistung verpflichtet werden. In Bestandsbauten soll in diesem Fall eine Ersatzleistung z.B. in Form einer Verbesserung des Wärmedämmstandards gefordert werden.
  • Das EEW soll flankiert werden durch ein stufenweises Beenden von neuinstallierten „Erdölheizungen“ bis zum Jahr 2014 und durch marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der ökologischen Finanzreform. ToR

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