Die Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) agiert mit unlauteren Mitteln gegen die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen. Darauf hat der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH) hingewiesen. Die IPS verteile Formblätter zur Ausstellung so genannter Garantieurkunden an Hausbesitzer. Installierende Fachbetriebe sollen hierauf garantieren, dass die im Rahmen des Marktanreizprogramms geforderten Jahresarbeitszahlen später im Regelbetrieb erreicht werden. Bei Nichterreichung der Jahresarbeitszahlen müssten die Fördergelder zurückgezahlt werden. Drehscheibe der Aktion der Initiative Pro Schornstein e.V. ist auch die Internetseite www.waermepumpe-strom.de in der Aufmachung eines Wärmepumpen-Ratgebers. Tatsächlich sind die dort angebotenen Inhalte aber darauf ausgerichtete, an der Wärmepumpe Interessierte zu verunsichern.
Keine Rückforderung bei richtiger Berechnung
Der BDH weist darauf hin, dass die Behauptung, die Fördergelder müssten zurückgezahlt werden, unwahr ist. Der Fachbetrieb müsse lediglich im Rahmen der Antragsstellung auf Förderung die Jahresarbeitszahl rechnerisch nachweisen. Dies wird auch in einer Erläuterung zur Durchführung des Marktanreizprogramms vom Bundesumweltministerium klargestellt. In dem Papier vom 17. März 2008 heißt es zur der Frage „Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn im Betrieb andere Jahresarbeitszahlen ermittelt werden als vom Fachunternehmer im Rahmen der Antragstellung?“: „Die Förderung wird wissenschaftlich evaluiert. Für die Evaluation werden stichprobenweise Antragsunterlagen ausgewertet und Untersuchungen zum Praxisbetrieb auch vor Ort durchgeführt. [...] Mit der Evaluation soll festgestellt werden, wie die Förderung gewirkt hat und ob die Förderanforderungen Praxisbestand hatten. [...] Abweichungen zwischen der vom Fachunternehmer zur Antragstellung ermittelten Jahresarbeitszahl mit der im Praxisbetrieb ermittelten Jahresarbeitszahl führen nicht automatisch zur Rückforderung der Förderung. Die Rückforderung wäre allerdings bei unrichtigen Angaben, Verstößen gegen die Förderrichtlinien oder bei fehlerhaften und nicht nach den technischen Regeln erfolgten Berechnungen im Antragsverfahren der Fall.“
BDH fordert IPS zur Korrektur auf
Als grotesk bezeichnet der BDH die in dieser Garantieurkunde aufgestellte Aufforderung an den Fachbetrieb, eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder hinterlegen zu müssen, um bei fälschlicherweise zu erwartenden Rückzahlungsforderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liquide zu sein. Der BDH kritisiert das Vorgehen des IPS scharf und sieht hier ausschließlich das Motiv, die Wärmepumpe zu diskreditieren. Der BDH rät dringend von der Verwendung und Akzeptierung der Garantieurkunde ab und ruft IPS auf, das Formular umgehend zurückzuziehen. ToR
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Klarstellungen zur Wärmepumpenförderung