Die Förderung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Heizkesseln über das Marktanreizprogramm ist bedroht. Durch eine Haushaltssperre von 115 Mio. Euro droht ein Förderstopp. In den letzten Tagen hatte die Branche appelliert, dass der Haushaltsausschuss am 22. April weitere Mittel freigibt. Doch daraus wird wohl nichts. Das Bundesumweltministerium hatte zwar schon am 31. März gegenüber dpa bestätigt, dass man sich an den Haushaltsausschuss wenden wolle, um eine Entsperrung der Mittel zum Fortgang der Förderprogramme zu erreichen. Das kann aber bestenfalls halbherzig erfolgt sein: Das Thema stand bis zum 20. April nicht einmal auf der Tagesordnung für die Sitzung am 22. April, berichtet Hans-Josef Fell, MdB, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Mittlerweile bereitet seine Bundestagsfraktion für die nächste Sitzungswoche einen Antrag zur Entsperrung vor, um auf die Regierungsfraktionen Druck auszuüben.
Verzögerungstaktik?
Dass die Aufhebung der 115-Mio.-Euro-Sperre in dieser Woche nicht auf der Tagesordnung steht, könnte indes ein sehr schlechtes Signal sein. Denn der Haushaltsausschuss hatte eine Aufhebung von der Erlössituation aus der Versteigerung von CO2-Emissionsberechtigungen abhängig gemacht. Hier hat sich die Perspektive aber nicht grundlegend verbessert. So könnte es durchaus sein, dass das Bundesumweltministerium mit seinem in Nordrhein-Westfalen bis zum 9. Mai wahlkämpfenden Minister Dr. Norbert Röttgen nicht daran interessiert ist, vorher ein absehbares (oder eruiertes) Nein als Antwort zu erhalten. Wie dem auch sei, der Fördertopf ist jedenfalls schon leer bzw. wird kein Geld mehr ausgezahlt. Die Förderampel beim BAFA hat man gar nicht erst auf rot umspringen lassen, sondern einfach vor ein paar Wochen von der Webseite getilgt.
Verunsicherung existiert schon jetzt
Förderstopps beim Marktanreizprogramm (MAP) hatten in der Vergangenheit immer negative Auswirkungen auf den Absatz. Bereits die heutige Unsicherheit über die Fortführung des Programms dämpft die Nachfrage und verhindert in der herstellenden Industrie Investitionen, um die Preise für die geförderte Technik zu senken (die Grundidee des MAP). Denn beantragt werden können die MAP-Gelder bei fast allen Fördertatbeständen erst nach Inbetriebnahme der Anlagen und nicht zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung. Und hier hat das BMU schon Vertrauen verspielt. Am 22. Februar 2010 wurden die Förderrichtlinien ohne Vorwarnung und in einigen Punkten ohne Übergangsfrist geändert. Beispielsweise wurde für die Wärmepumpenförderung ein neuer Flächennachweis (Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung) eingeführt, für den der Antragsteller viel Geld investieren muss. Eine kontinuierliche und verlässliche Förderung, wie vom Bundesumweltminister versprochen, sieht anders aus. ToR
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