„…seit 2011 diskutieren Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Einführung einer steuerlichen Fördermöglichkeit für energetische Gebäudesanierungen. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde die Umsetzung in Aussicht gestellt. In den kürzlich im Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerten für den Bundeshaushalt 2020 wurde dieses zentrale Instrument jedoch zum wiederholten Male nicht berücksichtigt. Und dies, obwohl die Umsetzung auch in den letzten Wochen von Mitgliedern der Bundesregierung wieder in Aussicht gestellt wurde.
Ein wirksamer Steueranreiz ist ein wichtiger Treiber, um die Potenziale für die energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude in Deutschland zu heben. Diese Chance darf nicht vertan werden, denn im Bestand kann die größte Energie- und CO2-Einsparung erzielt werden mit einem hohen Anteil regionaler Wertschöpfung und neuen Chancen für Verbraucher, Hausbesitzer, Beschäftigte, Unternehmen, Planer und Handwerk in Deutschland.
Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen möchten deutlich und dringend empfehlen, das Vorhaben jetzt endlich im Rahmen des Bundeshaushalts 2020 umzusetzen. Das absehbare Verfehlen der Energie- und Klimaziele für 2020 ist nicht verwunderlich, wenn angekündigte Vorhaben nicht umgesetzt werden. Eine Maßnahme, über die so breiter Konsens besteht wie die Steuerförderung für Gebäudesanierungen, duldet keinen weiteren Aufschub.“
Offener Brief: Steuerförderung für energetische Gebäudesanierung duldet keinen weiteren Aufschub ■