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Querschiesser

Klimaschutzpaket: Aufträge werden verschoben

Im Newsletter SHK-Journal der Querschiesser Unternehmensberatung vom 27.09.2019 berichtet Querschiesser über eine Befragung von SHK-Handwerkern in den letzten fünf Tagen zu kundenseitigen Reaktionen auf das Klimaschutzprogramm 2030: Klimaschutzpaket - Wahrscheinlich mehr Fluch als Segen!

Darin wird berichtet, dass schon 17 % der befragten Handwerker (einer korrigierten Stichprobe, siehe unten) in der Woche nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 von ihren Kunden wegen der Regierungsbeschlüsse kontaktiert worden sind und dabei alle ihre Aufträge verschoben haben – weil sie erst die konkreten Regelungen abwarten wollen. Die 83 % der Handwerker, die in dieser Woche kein kundenseitiges Signal aus dem Klimaschutzpaket bekommen hatten, verteilen sich auf ca. 25 % optimistische Handwerker, die eine Geschäftsbelebung erwarten und 58 % Handwerker, die eine Stornierungs- und Aufschiebeflut erwarten.

Eine entsprechende Reaktion hatten wir bereits vermutet, nachdem Annegret Kramp-Karrenbauer und Andreas Jung eine Abwrackprämie für Ölheizungen mit großem Medienecho ins Spiel gebracht hatten. Da die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 auch eine steuerliche Förderung für diverse Einzelmaßnahmen sowie verbesserte Konditionen in bestehenden Programmen vorsehen, werden wohl kurzfristig auch noch andere Branchen mit Auftragsverschiebungen konfrontiert werden.

Welche Kreise die Verlautbarungen ziehen, zeigt auch eine andere Information aus dem Querschiesser-Bericht: „Zunächst mussten wir die Stichprobe um ca. 8 % der Antworten korrigieren, in denen Endkunden zwar den Handwerker kontaktierten, aber (nur) um eine Umdatierung einer Rechnung für bereits ausgeführte Arbeiten baten, um an verpasste Fördergelder zu kommen.“

Der Querschiesser-Bericht endet mit einem Appell: „Wer auch immer in Berlin für die Branche Lobbying betreibt, sollte auf schnelle Klarheit drängen.“ Das Klimaschutzprogramm 2030 kündigt an, dass die Bundesregierung noch in 2019 alle gesetzlichen Regelungen beschließen wird. Spruchreif werden sie aber frühestens, wenn sie der Bundestag – und wo erforderlich mit Zustimmung des Bundesrats – beschlossen hat. Anders sieht es für einige Ankündigungen zu bestehenden Förderprogrammen aus, hier können die Richtlinien von den zuständigen Ministerien schneller geändert werden. ■