Sechs Tage nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in seine zweite Sommerpause geschickt hat (Bericht von TGA Fachplaner), übt der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) Kritik. Laut BDH ist die Entscheidung zugunsten von Steueranreizen für die energetische Modernisierung von Gebäuden für das Gelingen der Energiewende „existenziell“.
Kameralisten sollen die Blockade aufgeben
„Energie- und Umweltpolitiker aus Bund und Ländern stehen voll hinter den Steueranreizen für die energetische Modernisierung. Diese Politiker sind sich ihrer Verantwortung für das Gelingen der Energiewende sowie den Ressourcen- und Klimaschutz voll bewusst“, so Klaus Jesse, Präsident des BDH. „Gestoppt und blockiert werden sie allerdings durch Kameralisten, denen die Energiewende offenbar gleichgültig ist.“ [Kameralistik: auf den Nachweis von Einnahmen und Ausgaben sowie den Vergleich mit dem Haushaltsplan ausgerichtete Buchführung. Quelle: Duden]
Laut BDH belegen Untersuchungen eindeutig, dass gerade die energetische Modernisierung von Gebäuden aufgrund des hohen inländischen Wertschöpfungsanteils die zunächst entstehenden Steuerausfälle durch zusätzliche volkswirtschaftliche Wertschöpfung weitaus überkompensiert. Der Verband fordert den Teil der Politik, der die Entscheidung im Vermittlungsausschuss weiter hinauszögert, dazu auf, sich der Verantwortung für das Gelingen der Energiewende zu stellen und die Blockade aufzugeben.
Anmerkung der TGA-Redaktion
Ein Steuerbonus in dem momentan zur Diskussion stehen Umfang von insgesamt 1 Mrd. Euro von 2013 bis 2016 ist für die Energiewende wohl kaum „existenziell“. Extrem ärgerlich ist allerdings, dass durch die unmögliche Hängepartie der Modernisierungsmarkt gebremst wird und potenzielle Sanierer abwarten. Vermutlich sogar welche, die eine steuerliche Abschreibung gar nicht attraktiv finden: Denn laut einer aktuellen GfK-Umfrage unter Hauseigentümern im Auftrag der Landesbausparkassen bevorzugen mehr als die Hälfte Zuschüsse, während steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder zinsgünstige Kredite nur für jeweils weniger als 20 % die erste Wahl wären. Interessant ist insofern das Kalkül vieler Verbände, dass steuerliche Absetzbarkeit als Reizwort genügt. Jedenfalls dürfte es nicht viele sachkundige Personen im Sinne des § 21 EnEV geben, die neben dem energetischen Nachweis (wie es der Gesetzentwurf vorsieht) auch die Wirtschaftlichkeit einer Baumaßnahme unter Berücksichtigung des Einkommensteuergesetzes über eine Abschreibungszeit von zehn Jahren berechnen können; ebenso werden sich wohl die meisten Steuerberater mit einer Gesamtbilanz schwer tun. ■