Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verstößt laut einem Gutachten, das die Rechtsfakultät der Universität Regensburg im Auftrag des Gesamtverbandes Textil und Mode verfasst hat, gegen die Verfassung. Die Kostenwälzung des EEG sei seit der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Novellierung eine „Sonderabgabe“, die in allen wesentlichen Punkten mit dem früheren „Kohlepfennig“ vergleichbar sei. Der Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus wurde 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten.
Laut Gesamtverband Textil und Mode würden nun mehrere Branchenunternehmen den Schritt prüfen, keine EEG-Umlage mehr zu zahlen. Ziel sei es, sich verklagen zu lassen, um so am Ende „auch höchstrichterlich feststellen zu lassen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz verfassungswidrig ist“.
Nach Auffassung des Gesamtverbandes Textil und Mode ist die umweltfreundliche Stromerzeugung eine Gemeinwohlaufgabe und müsse darum über Steuern finanziert werden. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes sehe vor, dass der Haushaltsgesetzgeber die finanzielle Wirkung der Förderung erneuerbarer Energien verantworten muss. Dahinter steht die Hoffnung, dass bei einer Finanzierung über Steuern der Anstieg der Abgabenlast mindestens gebremst wird. ■
Bericht in Die Welt: Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig
Textilindustrie