Die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung (VDI-TGA) bewertet die am 27. Juni vom Bundeskabinett verabschiedete Energieeinsparverordnung (EnEV) (siehe: Bundesregierung segnet EnEV ab) als Schritt in die richtige Richtung, sieht aber Verbesserungsbedarf. Michael Schmidt, Vorsitzende der VDI-TGA „Die Anforderungen an Wohngebäude sind zu niedrig gefasst. Technologisch sind schon heute deutlich höhere CO2-Einsparungen möglich als es die EnEV vorsieht. Machbar wäre ein ‚First-Class-Szenario’, das darin bestünde, modernisierbare Bestandsbauten auf das Niveau des 3-Liter-Hauses zu sanieren und nicht modernisierbare Bauten zu ersetzen.“
Ausstellungsberechtigung zu weit gefasst
Ein weiterer Einwand des VDI-TGA ist, dass ein zu breiter Kreis von Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. „Insbesondere für komplexe Immobilien, wie moderne Bürogebäude mit umfangreicher Anlagentechnik, bedarf es zur Ausstellung aussagekräftiger Energieausweise umfangreicher Kenntnisse, wie sie qualifizierte Ingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung bzw. Gebäudetechnik mitbringen“, betont Schmidt. Dass dies Handwerker mit Zusatzqualifikationen ohne Weiteres können, hält er für fraglich. Dennoch sieht Schmidt es als richtigen ersten Schritt, dass die Verordnung jetzt endlich verabschiedet wurde: „Der Energieausweis trägt dazu bei, die Energieversorgung nachhaltig zu sichern und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.“ ToR
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