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VfW

Mit Energiewende unzufrieden

Ein Jahr nach dem Beginn der Beschleunigung der Energiewende hat der VfW für die Energiedienstleistungs-Branche Bilanz gezogen – und dabei für seine Pressemeldung nicht einen einzigen erwähnenswerten positiven Aspekt gefunden. Der Verband leitet seine Kritik mit der für ihn zentralen Aussage aus dem jüngsten Energiekonzept vom Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein: „Deutschland soll in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohen Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden.“

Erprobte Modelle werden unzureichend gefördert


Diesbezüglich verweist der VfW darauf, dass es bereits erprobte Modelle für die Umsetzung hocheffizienter Energieversorgungskonzepte gibt: Durch Energiedienstleister würden die Monopole einzelner Großanbieter abgeschafft und der Wettbewerb gefördert. Positiver Nebeneffekt seien der Einsatz energieeffizienter Technik und die Vermeidung von CO 2 -Emissionen. Allerdings bestünden durch die momentanen politischen Rahmenbedingungen weiterhin erhebliche Hindernisse für die Energiedienstleistungsbranche.

Befreiung von EEG-Umlage für dezentrale KWK gefordert


Besonders KWK-Lösungen seien erheblichen rechtlichen Hindernissen ausgesetzt. Die Unterstützung, die der Gesetzgeber im KWKG gewährt, nehme er durch die EEG-Umlage wieder weg. Würde für Strom, der in kleinen und hocheffizienten KWK-Anlagen produziert und direkt vor Ort verbraucht wird keine EEG-Umlage anfallen, hätte dies eine nur sehr geringe Erhöhung der EEG-Umlage zur Folge, so der VfW. Dafür würde diese einfache Maßnahme aber einen enormen Effizienzschub schaffen.

Mit KWK-Anlagen Netzausbaubedarf verringern


Auch die momentan in der Diskussion stehenden Kosten für den Netzausbau könnten laut VfW stark reduziert werden, wenn der Ausbau dezentraler Stromversorgung durch KWK-Anlagen gefördert würde. Dezentrale Kraftwerke können flexibel und kurzfristig auf Schwankungen reagieren. Somit wäre ein aufwendiger Netzausbau, für den Kosten zwischen 1 und 4,9 Mrd. Euro genannt werden, nicht in diesen Dimensionen erforderlich und für die Verbraucher würden die Strompreissteigerungen geringer ausfallen.

Mietrecht: Eher schädlicher Gesetzentwurf


Auch beim Mietrecht seien bisher keine Hürden abgebaut worden, obwohl eine Verbesserung der Umlagefähigkeit von Wärmelieferungskosten seit Längerem politisch gewollt ist. Die aktuelle Diskussion und der Gesetzesentwurf seinen jedoch eher hinderlich. Das Ziel sei inzwischen durch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erreicht worden (BGH-Beschluss vom 8. Februar 2011, VIII ZR 145/10). Eine komplette Neuregelung, wie im § 556c BGB vorgesehen, sei damit nicht notwendig bzw. wirke stark einschränkend und sogar schädlich. Im Ergebnis führe sie zu einem erheblichen Abwicklungs- und Umsetzungsaufwand und voraussichtlich auch zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gerichte.

Gerangel zwischen BMU und BMWi ist hinderlich


Die Umsetzung der politisch gewünschten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Energieversorgung erachtet der VfW unter den gegebenen Umständen für schwer realisierbar. Problematisch sei vor allem die Überschneidungen in der Gesetzgebung zwischen BMU und BMWi. Der VfW erwartet deswegen, dass die von verschiedenen Seiten geforderte Einrichtung eines Energieministeriums „wahrscheinlich auch der Energiedienstleister-Branche zu Gute käme“. ■