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ZDB

Baugewerbe fordert Grundgesetzänderung

„Ohne eine Änderung des Grundgesetzes wird Deutschland weder den Herausforderungen in der Wohnungsbaupolitik noch bei der kommunalen Infrastruktur gerecht werden. Es zeigt sich schon jetzt deutlich, dass die im Rahmen der Föderalismusreform vereinbarte Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben zur kommunalen Infrastruktur, zur sozialen Wohnraumförderung und zum Hochschul- und Klinikenbau (Art 143c GG) nicht trägt“, mahnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes).

„Bundeseinheitliches Konzept erforderlich“


Der ZDB: Die wohnungspolitischen Herausforderungen werden durch demographische Veränderungen ganz wesentlich bestimmt. In den Ballungsgebieten wird der Wohnraum immer knapper; hier gilt es, neue und bezahlbare Wohnungen zu bauen, die auch ökologischen und demografischen Anforderungen gerecht werden. Auch die notwendige Infrastruktur in den Ballungsräumen, wie Kindertagesstätten, Schulen und Mobilität, müssen berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite braucht es Konzepte für den Rückbau von Wohnungen und öffentlicher Infrastruktur in ländlichen Regionen. Pakleppa: „Wohnungsnot in Ballungsräumen zu bekämpfen und gleichzeitig die Infrastruktur in ländlichen Räumen anzupassen kann nur im Rahmen eines bundeseinheitlichen Konzepts, das von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird, gelingen.“

„Vernachlässigung öffentlicher Gebäude beenden“


Das gelte in gleicher Weise für die kommunale Infrastruktur. Hier sei in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig investiert worden, was auch der Abschlussbericht der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ bestätige. Pakleppa: „Da eine funktionierende Infrastruktur eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland war und ist, muss die gravierende Vernachlässigung der Straßen, aber auch der öffentlichen Gebäude wie Schulen und Universitäten schleunigst beendet werden.“

„Fehlentwicklungen durch Föderalismusreform“


Nach der Föderalismusreform sind die Länder nun alleine für die kommunale Infrastruktur, den Wohnungs-, Hochschul- und Klinikbau verantwortlich, der Bund finanziert dies bis 2019, ohne dass die Länder ab 2014 verpflichtet wären, das Geld auch für diese Ausgaben zu verwenden. Für den ZDB ist dieser Zustand ist auf Dauer unhaltbar. Die Zuständigkeit für die kommunale Infrastruktur, den Wohnungs- und Hochschulbau müsse wieder Gemeinschaftsaufgabe werden. Die Wohnungsnot in Ballungsräumen, die Herausforderungen der Infrastruktur in ländlichen Regionen sowie die Sanierung der Infrastruktur werden Bund und Länder nur gemeinsam bewältigen können. Pakleppa: „Bund und Länder sollten die jetzt schon erkennbaren Fehlentwicklungen der Föderalismusreform analysieren und in der Baupolitik die Aufgaben zukünftig wieder gemeinsam erfüllen.“

Außerdem hat der ZDB die Länder aufgerufen, sich bis zu einer Grundgesetzänderung mittels einer Berichtspflicht selbst zu verpflichten, die Mittel des Bundes zweckgebunden im Wohnungs-, Hochschul- und Straßenbau einzusetzen. ■

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