Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, hat sich mit einem „Bramanns Beitrag“ zum Fachkräftemangel und zu einem Zuwanderungsgesetz zu Wort gemeldet:
„Unserem Handwerk fehlen Fachkräfte. Das erfahren tagtäglich unsere Betriebe auf der vergeblichen Suche nach personeller Verstärkung. Das merken unsere Kunden, die immer länger werdende Wartezeiten für die Abarbeitung des gestellten Auftrages einplanen müssen. Das spüren unsere Branchenpartner aus Industrie und Handel, die sich von mehr Installationskapazitäten höhere Inlandsumsätze versprechen.
Was ist zu tun? Die Politik sieht seit dem Beginn der großen Flüchtlingswelle vor drei Jahren speziell das Handwerk als Arbeitgeber für hunderttausende Geflüchtete. Die Rechnung scheint einfach. Dem Handwerk fehlen Leute, also wird das Handwerk zahlreiche Migranten in den Arbeitsmarkt integrieren können. Aber Arbeitsmarktintegration braucht Zeit. Mangelnde Sprach- und Fachkenntnisse können nicht im Crashkurs ausgeglichen werden. 2017 waren es 11.000 Auszubildende mit Flüchtlingshintergrund, die im gesamten Handwerk einen Beruf erlernt haben. Rund 1700 davon haben Neuverträge im SHK-Handwerk abgeschlossen.
Das sind erste positive Anzeichen. Aber die Zahlen zeigen auch: die Flüchtlinge allein werden die Lücke bei den Fachkräften nicht schließen können. Deshalb sollte die Politik weniger darüber diskutieren, ob sie einen sogenannten Spurwechsel für abgelehnte Asylbewerber ermöglicht. Wir brauchen zunächst mal ein Zuwanderungsgesetz, das seinen Namen auch verdient, also konsequent Zuwanderung so reguliert, dass auch gezielt qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen. Das hierzu bereits erarbeitete Eckpunktepapier der beteiligten Ministerien lässt hoffen, dass diese langjährige Forderung der deutschen Wirtschaft jetzt endlich umgesetzt wird. Über ein Bleiberecht für passgenau qualifizierte abgelehnte Asylbewerber kann man natürlich auch reden, aber bitte erst danach!
Das Einwanderungsrecht ist die wirklich dringend benötigte Regelsetzung der Politik, die auch dem SHK-Handwerk zugutekäme. Denn die Anforderungen an die fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt beständig. Wir brauchen Leute, die ohne große Einarbeitungszeit zu vollwertigen Arbeitskräften unserer Betriebe werden. Dafür erforderlich sind insbesondere schon im Vorfeld erworbene deutsche Sprachkenntnisse.
Damit das funktioniert, sind auch die Arbeit gebenden Betriebe in der Pflicht. Sie müssen bereit sein, sich auf Bewerber aus dem Ausland vorbehaltlos einzustellen. Nur dann kann Arbeitsmigration erfolgreich sein. Ich bin überzeugt, das wird gelingen. Denn viele unserer Betriebe haben in den letzten Jahren mit viel Engagement Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung übernommen. Sie haben bewiesen, dass das SHK-Handwerk ausbildungs- und integrationswillige Migranten mit offenen Armen aufnimmt.“ ■