So können für den Aufzug im Seniorenheim unter Umständen verstärkte Schachttüren erforderlich sein, die nicht mit einem Elektrorollstuhl durchbrochen werden können. Für Anlagen an sozialen Brennpunkten kann eine wasserdichte Kabinenwanne notwendig werden, damit nicht „wilde Pinkler“ die Elektrik lahmlegen. Für Außenaufzüge wiederum sind unter Umständen Schachtheizungen und Entrauchungsöffnungen, eventuell sogar Ventilatoren nötig, damit es für Nutzer und Technik im Sommer nicht zu heiß und im Winter zu kalt wird.
Worüber Kunde und Lieferant eine Übereinkunft herstellen müssen, legt die EN 81-20 unter Punkt 0.4.2. in sieben Unterpunkten fest, die ein Fachartikel von Kone erläutert. ■