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Anlagentechnik

Mieterstromgesetz bislang kaum wirksam

Mieterstrom-Projekt in Frankfurt. - Mainova AG / BSW-Solar - © Mainova AG / BSW-Solar
Mieterstrom-Projekt in Frankfurt. - Mainova AG / BSW-Solar
Die Preise für Solarstrom sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Viele Wohnungs- und Energieunternehmen wollen sich deshalb stärker für die Energiewende engagieren und Mietern klimafreundlichen Solarstrom vom Dach des Vermieters anbieten. Deutlich erschwert wird dies aber weiterhin durch unnötige steuerliche und bürokratische Barrieren. Das vor einem Jahr (29. Juni 2017) vom Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz hat kaum Abhilfe geschaffen und muss dringend nachgebessert werden, so die Auffassung des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW).

Weniger als 1 % des Potenzials gehoben

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes haben beide Verbände eine ernüchternde Bilanz. Die Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich gut 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund 3 MW. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurde damit nicht einmal 1 % des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Demnach könnten in Deutschland bis zu 3,8 Mio. Wohnungen mit „Mieterstrom“ versorgt werden.

Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Deutsche Innenstädte dürfen nicht länger weiße Flecken der Energiewende bleiben. Millionen Mietern sollte ein barrierefreier Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom nicht weiter vorenthalten werden.“ Mit besseren Rahmenbedingungen können wir das große Potenzial des Mieterstroms in Deutschland heben, sind sich beide Verbandsvertreter einig.

Zu komplexes Geschäftsmodell

In einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen: Die deutliche Mehrheit der Befragten ist eher unzufrieden (43 %) oder gar sehr unzufrieden (28 %) mit dem Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt (28 % eher zufrieden, 3 % sehr zufrieden). Abschreckend wirken in dem Mieterstromgesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.

Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74 %), die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 %) sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen. Körnig: „Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen.“

Detaillierte Auswertung der Onlinebefragung als PDF-Dokument. ■